Hier mal die "freiheitsentziehenden Massnahmen" ...... (Recht)
Eine freiheitsentziehende Maßnahme liegt dann vor, wenn die
körperliche Bewegungsfreiheit einer Person, unabhängig von Art, Weise
oder Intensitätsgrad, beeinträchtigt ist.
Freiheitsentziehung liegt dann vor, wenn jemand gegen seinen Willen an
einem bestimmten, eng begrenzten Ort festgehalten wird.
Hm, mit dieser Erklärung wäre ein Wegweisung a la Gewaltschutzgesetz, dann keine "freiheitsentziehende Maßnahme" (da der Mann da ja nicht an einem "bestimmten, eng begrenzten Ort festgehalten wird", sondern umgekehrt nur einen "bestimmten, eng begrenzten Ort" nicht mehr betreten darf).
gesamter Thread:
- Werden Richter bei der Anwendung des sexualrassistischen GewSchG kriminell? -
Referatsleiter 408,
15.10.2012, 17:02
- Was ist ein "Verfahren zur Anordnung einer nicht freiheitsentziehenden Maßnahme"? (oT) -
Robert,
15.10.2012, 18:07
- Hier mal die "freiheitsentziehenden Massnahmen" ...... -
Referatsleiter 408,
15.10.2012, 18:32
- Hier mal die "freiheitsentziehenden Massnahmen" ...... - Robert, 15.10.2012, 18:42
- Hier mal die "freiheitsentziehenden Massnahmen" ...... -
Referatsleiter 408,
15.10.2012, 18:32
- Was ist ein "Verfahren zur Anordnung einer nicht freiheitsentziehenden Maßnahme"? (oT) -
Robert,
15.10.2012, 18:07