Papa wird kratzbürstig (Frauen)
Ein volljähriger Sohn hat den Anspruch auf Unterhalt verwirkt, nachdem er den Vater massiv beleidigte und jeden Umgang mit seinem Vater verweigert.
Der Vater hatte die Zahlung von Unterhalt an seinen volljährigen Sohn verweigert, nachdem dieser ihn massiv beleidigt und seit Jahren jeden Umgang mit ihm verweigert hat.
Darauf hin bekam der Sohn den vollen Förderbetrag vom BAFöG-Amt. Gegen Ende des Studiums klagte der Freistaat Bayern den "rückständigen Unterhalt" ein.
Das Amtsgericht Melsungen (Hessen, OLG-Bezirk Frankfurt) stellte fest, dass der Anspruch des Sohnes gegen den Vater gemäß § 1611 BGB verwirkt ist.
AZ: 52F 481/08 UK
Link zur Kopie des Urteils: http://www.NUlb.de/UrteilAGMels
Für Leute, die viel Zeit zum Lesen haben, auch die Langform:
http://www.Opektafarmer.de/Trennung
und http://www.Opektafarmer.de/Anhang
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- Papa wird kratzbürstig -
der_quixote,
25.10.2012, 23:07
- Setz das bei Facebook rein! -
Referatsleiter 408,
25.10.2012, 23:10
- Setz das bei Facebook rein! - André, 26.10.2012, 02:45
- Vorschlag - Referatsleiter 408, 26.10.2012, 10:15
- Papa wird kratzbürstig - Christine, 26.10.2012, 10:38
- Papa wird kratzbürstig -
Benno,
26.10.2012, 11:02
- Ähnliches Urteil auch vom OLG Oldenburg - Sigmundus Alkus, 26.10.2012, 19:16
- Denn sie wissen nicht, was sie tun - adler, 27.10.2012, 00:38
- Setz das bei Facebook rein! -
Referatsleiter 408,
25.10.2012, 23:10