Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Bei sex. Missbrauch: Im Zweifel gegen den Stiefvater

Magnus, Sunday, 11.06.2006, 01:41 (vor 6684 Tagen) @ H.-Norbert

Im Zweifel gegen den Stiefvater
"Ich habe sie behandelt wie meine eigene Tochter, habe ihr viel bei Mathe
geholfen." Der Angeklagte gab sich als fürsorglicher Stiefvater.
Eine Rolle, die ihm das Landgericht Kassel nicht abnahm. Es hält den
43-Jährigen Homberger für überführt, seine minderjährige Stieftochter zum
Geschlechtsverkehr gezwungen zu haben. Das Urteil lautete: zwei Jahre
Freiheitsstrafe auf Bewährung, außerdem 120 Stunden gemeinnützige Arbeit.

...
Eine Psychologin, die die Glaubwürdigkeit des Opfers untersucht hatte,
wollte dagegen nicht ausschließen, dass die 20-Jährige den Missbrauch nur
erfunden hat.
...
Die dritte Kammer des Landgerichts jedoch wendete sich ausdrücklich gegen
das Ergebnis des Gutachtens. Die Sachverständige habe die Hintergründe der
Taten nicht ausreichend gewürdigt, die Schilderungen des Opfers seien
durchaus glaubwürdig, betonte der Vorsitzende Richter Heinrich Becker
..."

Tja, ein starkes Stück. Leider ist in Deutschland der Zeitgeist ein sehr großer Zerstörer von Sachlichkeit und Rationalität, der selbst im Recht und in der Rechtssprechung großen Einfluss besitzt. Vom Schuldbeweis - wie es ja idialistischer Weise immer hervorgehoben wird - hat man sich schon oft distanziert und ihn mit "Glauben" oder "Überzeugung" des Richters ersetzt.

Heraus kommen dann Urteile wie diese.

In Erinnerung habe ich immer noch einen Fall, leider keinen Verweis mehr dazu, glaube ab, dass das mal im alten Gelben Forum erwähnt wurde.

Ein Mann wird der Vergewaltigung beschuldigt, die er immer abstreitet. Eine Frau hat diesen Mann beschuldigt. Verletzungen bei der Frau waren vorhanden, spuren jedoch nicht gefunden (Kondom oder so). Der Mann wird verurteilt, bestreitet aber seine Tat vehement. Er schafft es über einen Anwalt erneut eine Untersuchg der Proben/Abstriche etc. zu veranlassen, und man findet tatsächlich fremdes, männliches Genmaterial, welches allerdings nicht mit dem Beschuldigten übereinstimmt.

Der Richter - trotz dieses Entlastenden Beweises - behauptet nun einfach, dass die Probe verunreinigt worden sei und änderte das bestehende Urteil nicht.

Andere Fälle gab es ja auch zu hauf, wo erst ein Mädchen "aus Spaß oder Wut" ihren Vater des Sexuellen Mißbrauchs beschuldigte, Jahre später, als sie es widerrufen wollte, hat ihr der Richter nicht geglaubt und auch dieses Urteil blieb rechtskräftig.

Rechtsstaat? Mit Sicherheit nicht.

Magnus


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