Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Exibitionistische Handlungen

Ferdi, Saturday, 17.06.2006, 12:15 (vor 6931 Tagen) @ Wolfgang A. Gogolin

Hallo!

Ich bin sicher, dass der sogenannte Exhibitionistenparagraf vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben würde, da er gegen selbige verstößt. Eigentlich sollte doch der öffentliche Exhibitionismus bestraft werden, bestraft werden aber Männer, weil sie Männer sind. Es müßte nur mal ein Betroffener bis zum Bundesverfassungsgericht durchklagen.

Es ist verbreitet, dass Frauen viel Geld bekommen, wenn sie sich ausziehen

Dafür sind Männer verantwortlich, die bereit sind, für so etwas viel Geld zu zahlen, obwohl sie das auch so bekommen können. Frauen haben doch einen natürlichen Hang zum Exhibitionismus und überbieten sich gerade in diesen sommerlichen Tagen gegenseitig mit ihrer Zeigefreudigkeit. Man(n) braucht doch nur mal eine Stunde in einem Straßencafe zu sitzen und bekommt "nackte Tatsachen" geboten bis zum Abwinken. Warum also dafür auch noch bezahlen? Und wenn es regnet übernehmen 30 private Fernsehpornosender und die einschlägigen Boulevardblätter dieses Angebot, letztere sogar noch auf der "Seite eins".

Man könnte den Paragraf verfassungskonform machen, in dem man das Wort "Mann" durch das Wort "Person" ersetzt. Nun, das Vergnügen sollte uns aber erhalten bleiben. Daher sollte der Paragraf einfach gestrichen werden.

Gruss,
Ferdi


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