Exibitionistische Handlungen
Ich bin sicher, dass der sogenannte Exhibitionistenparagraf vor dem
Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben würde, da er gegen selbige
verstößt. Eigentlich sollte doch der öffentliche Exhibitionismus bestraft
werden, bestraft werden aber Männer, weil sie Männer sind. Es müßte nur
mal ein Betroffener bis zum Bundesverfassungsgericht durchklagen.
Es wäre mal interessant, als Pärchen nackt herumzulaufen und dann zu sehen, wer angezeigt wird.
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Odin statt Jesus!
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Odin,
16.06.2006, 13:50
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Wolfgang A. Gogolin,
17.06.2006, 00:40
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Ferdi,
17.06.2006, 12:15
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Wolfgang A. Gogolin,
17.06.2006, 15:00
- Exibitionistische Handlungen - Odin, 17.06.2006, 16:42
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Ferdi,
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Wolfgang A. Gogolin,
17.06.2006, 00:40