Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Pressemitteilung der Männerpartei zur Entscheidung des BGH

chrima, Thursday, 31.07.2008, 01:01 (vor 5959 Tagen) @ Christian2

zum Unterhalt für arbeitsunwillige Ex

http://maennerpartei.eu/PDF/2008_07_23_PressMittlgMP.pdf


Möchte ja nichts auf Kleinigkeiten rumhacken. Aber bei einer Pressemitteilung sollten so peinliche Fehler wie:

Die Frauen, die sich ein leichtes Leben auf den Rücken eines Mannes machen wollten, müssen nun nicht mehr vor dem Standesamt gehen.
(S.2 drittletzter Absatz)

oder

Das heißt, selbst wenn die Kindesmutter arbeiten geht, ihr Kind ganztags im Kindergarten ablädt und Ihr keinen Umgang mit Eurem Kind habt, müsst Ihr den Betreuungsunterhalt für das Kindergarten an die Kindesmutter zahlen. (S.1 viertletzter Absatz)

sollten nicht vorkommen. Im letzten Beispiel stört mich zusätzlich noch das besitzanzeigende Fürwort "ihr Kind". Das Kind gehört weder Vater noch Mutter. Formulierungen wie "das gemeinsame Kind" wären hier angebrachter.


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