Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Ab 01.07. können Anwälte und Mandaten Beratungsgebühren frei

Rainer ⌂, Tuesday, 27.06.2006, 04:31 (vor 6920 Tagen) @ Christine

Hallo

Berlin, 26. Juni 2006

Ab 1. Juli können Anwälte und Mandaten Beratungsgebühren frei vereinbaren

Das war auch bisher schon möglich. Wenn es dem Anwalt zu kompliziert wurde hat er das Mandat niedergelegt und die vereinbarte Summe gefordert. Die Niederlegung wird regelmässig mit mangelndem Vertrauen begründet. Wie man überhaupt ein Vertrauen zu einem Anwalt haben kann ist mir schleierhaft, insbesondere wenn man gezwungen ist einen Anwalt zu nehmen.

Also, bei einer Vereinbarung daran denken den symbolischen einen Euro als Lohn zu vereinbaren, wenn der Anwalt vorher aussteigt.

Um zu verdeutlichen welch gigantische Abzocke hier läuft, die Entwicklung der Zahl der zugelassenen Rechtsanwälte in Deutschland (Quelle CT 13/2006):

1990: 56.000 Anwälte
2006: 138.000 Anwälte

Pro 580 Einwohner 1 Anwalt. Wir sind bestens versorgt... Die Inflation der Anwälte zeigt noch keine Sättigung.

Das alles ist möglich weil ein gewisser "Führer" Gesetze erlassen hat, die heute noch gültig sind.

Rainer

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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo


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