Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Ab 01.07. können Anwälte und Mandaten Beratungsgebühren frei

blendlampe, Friday, 30.06.2006, 16:23 (vor 6917 Tagen) @ Jim

Jaja, die vielbeschworene "Anwaltsschwemme". Die Gesamtzahl liegt im
Verhältnis zur Gesamtbevölkerung (sonst kein Aussagewert) im Vergleich zu
den meisten anderen Industriestaaten mit 580/1 weit niedriger. Das
schreibt der Spiegel natürlich nicht.

Er schreibt genausowenig, dass beispielsweise in Japan ein Anwalt auf 6000 Einwohner kommt.

Daneben hat die BRD mit dem juristischen Staatsexamen die schwierigste und
längste Juristenausbildung weltweit. Das dennoch so viele den Beruf
ergreifen, liegt an fehlenden wirtschaftlichen Perspektiven und veralteten
Vorstellungen von Glanz und Gloria des Anwaltberufs.

In vielen Berufen klaffen Image und Realität extrem weit auseinander. Man kann natürlich auch gesalzene Zugangsbeschränkungen einführen so wie bei Medizin einschliesslich Tiermedizin. Da gibt es vier bis fünf Bewerber pro Studienplatz, einer kriegt ihn.

Da fast alle anwaltliche Leistungen nach wie vor der Gebührenordnung unterliegen, ändert sich kaum was. Bisher und ihn Zukunft werden Anwälte die noch mehr kassieren wollen eine Abrechnung nach Stunden vorschlagen, um tätig zu werden.

Das einzige, was der Branche die Luft völlig ablassen würde, wäre eine wirkliche Reform des Familienrechts. 50% aller Gerichtsvorgänge sind familienrechtliche Angelegenheiten. Dem Staat ist natürlich sehr daran gelegen, sich das Beschäftigungsprogramm für die Juristen weiter von Rechtssuchenden bezahlen zu lassen. Ärgerlich wird nur, wenn die Zahler selber pleite sind und die Prozesskostenbeihilfe eingreifen muss. Dort wird dann auch Reformbedarf gesehen, im Familienrecht jedoch nicht.


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