Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Wieder einer - "Arzt tötet Frau und Sohn"

Jachin, Wednesday, 17.05.2006, 15:07 (vor 6562 Tagen) @ Garfield

Zumindest den ersten Fall sieht die Justiz üblicherweise nicht als
vorsätzlichen Mord an. Ähnlich ist das bei Tötungen im Affekt, die man
also in einem Zustand begeht, in dem man nicht fähig ist, über die Folgen
der Tat nachzudenken.

Letzteres hältst du also für falsch?

Ich persönlich halte Tötung in Selbstverteidigung zwar immer für das letzte Mittel, denn meistens gibt es durchaus andere Möglichkeiten (deshalb auch der Tatbestand der Übertriebenen Notwehr oder so), aber "im Affekt" zu handeln bedeutet nicht, dass man sich der Verantwortung für sein Handeln entziehen kann. Auch wenn ich wütend bin weiß ich, dass dadurch kein Totschlag gerechtfertigt wird, ich bin lediglich eher dazu geneigt es als die Sache wert zu betrachten. Deshalb liegt die juristische Grenze zur Unzurechnungsfähigkit auch wesentlich höher.

Nein, ob man jemanden umbringt weil man sein Geld will oder weil man stinkwütend auf ihn ist, ich sehe da keinen großen Unterschied. In beiden Fällen liegt eine Tötungsabsicht vor und in beiden Fällen aus niedersten und selbstsüchtigsten Beweggründen. Das gibt sich absolut nichts, weshalb beides gleich behandelt gehört. Wer sich und seine Emotionen so wenig unter Kontrolle hat sollte zum Wohl aller eine lange Zeit hinter Gittern verbringen.

Grüße,
Jachin


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