Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Quo Vadis, Wikipedia

Rhyne, Wednesday, 31.12.2008, 18:37 (vor 5804 Tagen)

Eine Studentin berichtet mir, dass sie an der Uni Wikipedia nicht als Quelle oder Referenz verwenden darf. Die Begründung: Wikipedia sei nicht zuverlässig. Selbst von Fachleuten eingestellte Artikel würden häufig von Nutzern mit Halbwissen so verunstaltet, dass sie nicht mehr verwendbar sind. Oftmals würden sich Leute mit Halbwissen über Themen streiten und derjenige, der mehr Zeit am Rechner verbringe und/oder in die Hierarchie der Administratoren aufgestiegen sei, seine Ansichten in den Beiträgen durchsetzen.

Am Beispiel des Artikels "Binnen-I" ist diese Vermutung zu bestätigen.

Das Binnen-I ist ein Phänomen. Es wurde von Feministinnen, die sich als Sprachwissenschaftlerinnen verstehen, erfunden. Bei politisch links stehenden Gruppen wird es verwendet. Viele Gründe aus der Sprachwissenschaft widersprechen der Anwendung des Binnen-I.
Ein Artikel über das Binnen-I bei Wikipedia sollte Entstehung, Anwendung und Kritik darstellen. Das gelingt aber seit Jahren nicht. Befürworter des Binnen-I stellen die Anwendung in den Mittelpunkt (Eine Überschrift lautet: "Begründungen für die Verwendung des Binnen-I". Begründungen für die Ablehnung werden unter dem Stichwort "Kritik" als vordergründig unberechtigt dargestellt). Kritiker des Binnen-I werden konsequent gemobbt, Links zu kritischen Beiträgen beharrlich zensiert.

Zur Zeit stellt sich ein Administrator aus Österreich, Tsui, als Verfechter des Binnen-I dar.
Letzte Aktionen: Er schreibt die Neufassung der Einleitung in seinem Sinne um. Das begründet er nicht in der Diskussion, sondern in der Zusammenfassung: "NPOV; auch wenn Rhyne seine Ansichten als absolut und andere bestenfalls als Vermutungen im Konjunktiv betrachtet - das hier ist nicht Rhynes Privatveranstaltung)".
Das ist falsch. Das hätte Tsui über sich selbst schreiben können. Das Binnen-I macht nur aus der Sicht der Anwender "sowohl weibliche als auch männliche Gruppenangehörige erkennbar". Wer diese vorsätzliche Falschschreibung nicht erklärt bekommen hat, kann keine zwei Geschlechter erkennen. Folge: In Tsuis Fassung wird wieder die Falschschreibung als Regelfall dargestellt. Das ist Falschinformation der Wikipedia-Nutzer.

Tsui hat sich als Halbwissender mit der Frage "Was ist amtliche Rechtschreibung?" dargestellt. Die amtliche Rechtschreibung sieht das Binnen-I als falsch. Das passt Tsui nun gar nicht. Folglich kann er den Hinweis auf die amtliche Rechtschreibung nicht stehen lassen und löscht den angegeben Link und "amtlich".
Nun steht da im Artikel: "Das Binnen-I entspricht nicht der Rechtschreibung." Tsui, welcher Rechtschreibung bitte? Der Rechtschreibung der Unterschicht, der Feministen, der Zugezogenen, der Fantasiebegabten? Es geht hier um die amtliche Rechtschreibung. Jeder, der falsch schreiben will oder es nicht besser kann, schreibt falsch. In Schulen und Behörden ist jedoch die amtliche Rechtschreibung verbindlich.


Tsui behauptet weiter (wieder nicht in der Diskussion, sondern in der Zusammenfassung): "Die Ref. hat nichts mit dem Binnen-I zu tun. Und sie betrifft nur Deutschland - das kann ja im Kritikabschnitt erläutert werden.".
Der gelöschte Link ist: http://www.ids-mannheim.de/pub/laufend/sprachreport/reform/reform3.html
Er hat selbst den Link eingefordert. Nun ist er da, passt ihm aber nicht. Also behauptet Tsui falsch, das hätte mit dem Binnen-I nichts zu tun. Weiter behauptet er falsch, "sie betrifft nur Deutschland". Nein, die amtliche Rechtschreibung betrifft Deutschland, Österreich und die Schweiz.
Am 17. Dezember 2004 konstituierte sich der Rat für deutsche Rechtschreibung. Er wurde von den Kultusministern der Länder Deutschlands in Abstimmung mit den zuständigen staatlichen Stellen in Österreich und in der Schweiz beschlossen. Seine Geschäftsstelle ist beim Institut für Deutsche Sprache (IDS) in Mannheim angesiedelt.
Die geltende amtliche Regelung ist im amtlichen Regelwerk vom Februar 2006 niedergelegt. Sie trat zum 1. August 2006 in allen Staaten mit Deutsch als Amts- oder Minderheitensprache in Kraft. (Quelle: www.Rechtschreibrat.com )

Zur Gültigkeit selbst ist im Österreichischen Wörterbuch Folgendes vermerkt:
Das amtliche Regelwerk regelt die Rechtschreibung innerhalb derjenigen Institutionen (Schule, Verwaltung) für die der Staat Regelungskompetenz hinsichtlich der Rechtschreibung hat. Darüber hinaus hat es zur Sicherung einer einheitlichen Rechtschreibung Vorbildcharakter für alle, die sich an einer allgemein gültigen Rechtschreibung orientieren möchten; das heißt Firmen, speziell Druckereien, Verlage, Redaktionen – aber auch Privatpersonen.


Im von Tsui gelöschten Link heißt es:
Die neue Regelung ersetzt die Regelung von 1902 und alle nachfolgenden Ergänzungsverordnungen. Wie das Regelwerk von 1901/1902 ist auch die neue amtliche Rechtschreibung verbindlich für diejenigen Institutionen, für die der Staat in dieser Hinsicht Regelungskompetenz besitzt. Das sind einerseits die Schulen und andererseits die Behörden.
Darüber hinaus hat sie Vorbildcharakter für alle anderen Bereiche, in denen sich die Sprachteilhaber an einer möglichst allgemein gültigen Rechtschreibung orientieren möchten. Das gilt speziell für Druckereien, Verlage und Redaktionen, aber auch für Privatpersonen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:Binnen-I#Wikipedia_und_das_Binnen-I

Rhyne


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