Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Wird Merkel vom Verfassungsschutz beobachtet?

Nihilator ⌂, Bayern, Sunday, 16.07.2006, 02:20 (vor 6936 Tagen)

"Wir haben wahrlich keinen Rechtsanspruch auf Demokratie und soziale Marktwirtschaft auf alle Ewigkeit."

Wer hat das gesagt? Gregor Gysi, Oskar Lafontaine (beide Linkspartei), oder vielleicht Holger Apfel von der NPD?

Fallig völsch. Es war -einige Zeit vor ihrem Amtsantritt- unsere jetzige Kanzlerin, Angela Merkel, in der "Welt" vom 16. Juni 2005.

Zum Glück sieht unser Grundgesetz das ein wenig anders als unsere Kanzlerin:
Artikel 20 "Grundlagen staatlicher Ordnung, Widerstandsrecht"
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

Den Vätern der Verfassung war dieser Part so wichtig, daß sie diesen Artikel (neben Art.1, der Würde des Menschen) mit einer sogenannten Ewigkeitsgarantie ausstatteten, und im GG sogar ein Widerstandsrecht verankerten:

Artikel 20 "Grundlagen staatlicher Ordnung, Widerstandsrecht"
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Wird also diese Verfassungsfeindin inzwischen vom Verfassungsschutz beobachtet? Habe ich das Recht zum Widerstand? Müßte ich losziehen und das Merkelchen umnieten, als verfassungstreuer Staatsbürger?
Oder ist noch "andere Abhilfe" möglich?


Gruß,
nihi

--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


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