Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Wird Merkel vom Verfassungsschutz beobachtet?

Christine ⌂, Sunday, 16.07.2006, 02:45 (vor 6935 Tagen) @ Nihilator

"Wir haben wahrlich keinen Rechtsanspruch auf Demokratie und soziale
Marktwirtschaft auf alle Ewigkeit."

Wer hat das gesagt? Gregor Gysi, Oskar Lafontaine (beide Linkspartei),
oder vielleicht Holger Apfel von der NPD?

Fallig völsch. Es war -einige Zeit vor ihrem Amtsantritt- unsere jetzige
Kanzlerin, Angela Merkel, in der "Welt" vom 16. Juni 2005.

Zum Glück sieht unser Grundgesetz das ein wenig anders als unsere
Kanzlerin:
Artikel 20 "Grundlagen staatlicher Ordnung, Widerstandsrecht"
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer
Bundesstaat.

Den Vätern der Verfassung war dieser Part so wichtig, daß sie diesen
Artikel (neben Art.1, der Würde des Menschen) mit einer sogenannten
Ewigkeitsgarantie ausstatteten, und im GG sogar ein Widerstandsrecht
verankerten:

Artikel 20 "Grundlagen staatlicher Ordnung, Widerstandsrecht"
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben
alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich
ist.

Wird also diese Verfassungsfeindin inzwischen vom Verfassungsschutz
beobachtet? Habe ich das Recht zum Widerstand? Müßte ich losziehen und das
Merkelchen umnieten, als verfassungstreuer Staatsbürger?
Oder ist noch "andere Abhilfe" möglich?


Gruß,
nihi

Wie war das noch... Angela Merkel ist die Rache Erich Honeckers :-)

Guts Nächtle - Christine

--
Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein


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