Gleichberechtigung des Mannes im Arbeitsrecht
Damit ich nicht so viele neue Threads aufmachen muß, setze ich meine Fundstücke mal untereinander.
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Arbeitsrecht - Gleichberechtigung
Vermutlich werden Sie es schon nicht mehr hören können, dieses ewige Gerede von der Gleichberechtigung von Mann und Frau. Seit Jahren immer das gleiche Geschrei um dieses angestaubte Thema.
Aber für die Gerichte ist dieses Thema nach wie vor ein heißes Eisen. Erst jetzt hatte das Bundesarbeitsgericht (AZ: 8 AZR 295/99) wieder einen brisanten Fall zur Frage der Gleichberechtigung des Mannes im Arbeitsrecht zu entscheiden.
Eine Spielwarenhandelskette hatte per Zeitungsinserat eine "Filialleiterin mit abgeschlossener kaufmännischer Berufsausbildung" gesucht. Auf diese Stelle bewarb sich nun ein Groß- und Außenhandelskaufmann männlichen Geschlechts, und bekam nach eineinhalb Monaten seine Unterlagen mit dem lapidaren Hinweis zurück, die Stelle sei anderweitig besetzt worden. Es folgten dann noch die üblichen guten Wünsche für den weiteren beruflichen Werdegang, die jedem Jobsuchenden immer die Zornesröte ins Gesicht treiben.
Unser Mann gab nun aber nicht auf sondern forschte nach, wer denn die Stelle bekommen hatte. Und dabei stellte er fest, daß ihm eine Frau den Job vor der Nase weggeschnappt hatte und zwar auch noch eine, die bislang nur als Teilzeit-Verkäuferin gearbeitet und vorher noch nie eine Filiale geleitet hatte.
Der Mann ging vors Gericht und verlangte eine Entschädigung von 3000 Mark. Er sei nur deshalb nicht eingestellt worden, weil er ein Mann sei, und das sei ungerecht und verstoße gegen den Gleichberechtigungsgrundsatz.
Das Bundesarbeitsgericht gab dem Mann tatsächlich Recht. Schon die Ausschreibung der Stelle als "Filialleiterin" sei ein klarer Verstoß gegen geltendes Recht gewesen. Angesichts dieser einseitigen Annoncierung des Jobs müsse nun der Arbeitgeber nachweisen, dass er bei der Einstellung der Frau die Grundsätze der Gleichberechtigung der Geschlechter beachtet habe.
Nun trug das Spielwarenunternehmen zwar noch vor, die eingestellte Bewerberin sei besser qualifiziert gewesen als der abgewiesene Mann - aber da haperte es dann mit den Beweisen. Und deshalb ging das Bundesarbeitsgericht in diesem Fall tatsächlich von einer Diskriminierung des Mannes durch den Arbeitgeber aus und sprach die Entschädigung von 3.000 Mark zu.
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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohlangepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein
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17.07.2006, 00:42
- Gleichberechtigung des Mannes im Arbeitsrecht -
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17.07.2006, 00:48
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17.07.2006, 01:29
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Nihilator,
17.07.2006, 01:29
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