Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Gleichberechtigung des Mannes im Arbeitsrecht

Nihilator ⌂, Bayern, Monday, 17.07.2006, 01:29 (vor 6935 Tagen) @ Christine

Nun trug das Spielwarenunternehmen zwar noch vor, die eingestellte
Bewerberin sei besser qualifiziert gewesen als der abgewiesene Mann - aber
da haperte es dann mit den Beweisen. Und deshalb ging das
Bundesarbeitsgericht in diesem Fall tatsächlich von einer Diskriminierung
des Mannes durch den Arbeitgeber aus und sprach die Entschädigung von
3.000 Mark zu.

Hier der
Rest

Wenn ich diesen Rest lese, rollen sich mir doch glatt die Fußnägel auf:

Jubel bei den allseits unterdrückten Männern. Und die Frauen? Die denken sich Ihren Teil und merken sich die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts. Denn umgekehrt wird natürlich auch ein Schuh draus. Auch eine bei einer Einstellung benachteiligte Frau kann sich natürlich dieses Urteil zunutze machen. Und seien wir mal ehrlich - dieser Fall der Diskriminierung ist immer noch der weitaus häufigere.

[image]

Aber gut, die Info ist natürlich trotzdem interessant.


Gruß,
nihi

--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


[image]


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