Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Sexualdelikt vortäuschen

Max, Fliegentupfing, Saturday, 02.05.2009, 12:15 (vor 5482 Tagen) @ Hardy

(Bei Falschbeschuldigung wird vor Gericht nur der Tatbestand Verleumdung
behandelt, richtiger wäre eine Tat-adäquate Einstufung. Also
Vergewaltigungsvorwurf ergibt dann Strafmaß wie die Tat selber..... 10
Jahre und nicht nur lächerliche 50 Euro für die Staats-Kaffeekasse)

... das unterschreibe ich. Falschbeschuldigung muß in solchen Fällen geahndet werden, wie die unterstellte Tat selbst, für den Fall, daß sie stattgefunden hätte. Oder härter. Keinesfalls milder. Muß doch zu machen sein?

Die ganze Härte des Beitrags - Max

--
"Wenigstens bin ich Herr der Fliegen", sagte der stinkende Scheißhaufen.
(Baal Zebub/Beelzebub - wird übersetzt mit "Herr der Fliegen")


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