Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Sexualdelikt vortäuschen

Harald, Saturday, 02.05.2009, 13:59 (vor 5482 Tagen) @ Max

... das unterschreibe ich. Falschbeschuldigung muß in solchen Fällen
geahndet werden, wie die unterstellte Tat selbst, für den Fall, daß sie
stattgefunden hätte. Oder härter. Keinesfalls milder. Muß doch zu machen
sein?

Die gehen doch sogar teilweise völlig straffrei aus, weil die Justiz befürchtet, wenn sowas bestraft würde, würden sich auch die nicht mehr zur Anzeige durchringen, die wirklich vergewaltigt wurden..... Pervers, gelle?

--
"Sie müssen sich vergegenwärtigen, daß in jenen Zeiten roher Fortpflanzung durch Lebendgebären die Aufzucht und Erziehung der Kinder in den Händen ihrer Eltern und nicht der staatlichen Normzentralen lag."

(Aldous Huxley: Schöne neue Welt, S. 35)


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