Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Zeitzeuge roser parks gibt Auskunft!

roser parks, Saturday, 09.05.2009, 13:27 (vor 6056 Tagen) @ Hardy

gute Idee, nur kann bei guter GOOGLE-Suche dann schnell das
Persönlichkeitsrecht des Kindes laut alleinverziehender Mutter verletzt
werden ;-)

Wenn dort bloss der Name des Vaters steht, Wohnort und das er Kinder hat/hatte:

Ähnlich dem hier:

http://www.volksbund.de/graebersuche/content_suche.asp

Wenn Persönlichkeitsrechte verletzt werden gibts Auskunft nur bei begründeter Anfrage. Auch beider WASt bekommt man nur als Angehöriger Auskunft.

Schon Allein eine solche Datenbank wäre aber wahrscheinlich eine klare Aussage(!)und einigen ein Dorn im Auge.;-)


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