Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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eBrief an Frontal21-Redaktion abgesetzt

Kurt @, Wednesday, 27.05.2009, 18:50 (vor 5659 Tagen) @ Mus Lim

Sehr geehrter Intendant Markus Schächter,
ich habe gerade das Manuskript zu Ihrer Sendung gelesen.

Daran findet sich der Satz
"Frauen sind die besseren Menschen. Und wer sich von ihnen trennt, sollte sie gut versorgen."
Daraus folgt wg des Komparativs sofort: "Männer die schlechteren"

Vielleicht könnten Sie Ihre Mitarbeiter darauf hinweisen, dass solche Statements rassistisch sind;
denn anhand eines genetischen Merkmals werden hier menschliche Qualitäten zu- und abgesprochen.

Rechtsrelevant ist es aber schlichtweg Volksverhetzung
StGB 130
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
...
2. eine Darbietung des in Nummer 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet.

Mit freundlichen Grüßen
Mein Name


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