Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Abstimmung: Ist die Frauenquote nicht eine Verletzung der...

XRay, Thursday, 27.07.2006, 16:17 (vor 6949 Tagen) @ loxia

warum hätte man Gesetzesänderungen nötig,
wenn bestehende Gesetz doch demokratisch blabla
Es ist halt einfach so, dass frau nach Belieben das bestehende
§Recht§ wahlweise als non plus ultra und als unzureichend oder falsch erklärt.

positive Diskriminierung ist für mich mal eindeutig grundgesetzwidrig.
Aber das Grundgesetz alleine ist ja eh schon in sich widersprüchlich.
Wahrscheinlich wär es das Beste es gleich abzuschaffen.
Oder wozu hätte es da den Paragraphen: "Niemand darf auf Grund seines
Geschlechts, seiner Religion..."
Gender-Mainstream zielt IMHO nämlich genau in die entgegengesetzt Richtung.
Und wenn schon Gleichstellungsbeauftragte nur Frauen sein dürfen,
dann muß man sich wirklich fragen, ob das Grundgesetz nicht überhaupt schon abgeschafft ist.

"Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht" scheint mir da ein wichtiger Satz zu sein. Der sagt nämlich schon, daß es nicht selbstverständlich ist, daß §Recht§ auch Recht bleibt.


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