Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Sohn im Kóffer erstickt

Nihilator ⌂, Bayern, Friday, 19.05.2006, 01:31 (vor 6767 Tagen) @ Jan

"Die Kindestötung (§ 217 aF StGB) war tatbestandlich die Tötung des
nichtehelichen Kindes in oder unmittelbar nach der Geburt durch die
Mutter.
Der Tatbestand hatte wegen der Rechtsfolge
Verbrechenscharakter (§ 12 StGB). Die angedrohte Mindestfreiheitsstrafe
waren 3 Jahre. Minder schwere Fälle hatten den Strafrahmen 6 Monate bis 5
Jahre.
Die Privilegierung ergab sich aus der psychischen Zwangslage der Mutter,
ein Kind unter den Umständen der Nichtehelichkeit zu gebären oder geboren
zu haben. Durch die gesellschaftliche Entwicklung, die inzwischen die
Nichtehelichkeit (früher: uneheliche Kinder) von Kindern als gewöhnlich
akzeptiert, ist der Tatbestand obsolet geworden. Inzwischen wird die
Kindestötung von ihrem Sinngehalt her mit der Anwendung des minder
schweren Fall eines Totschlags beantwortet
."

http://de.wikipedia.org/wiki/Kindest%C3%B6tung


Hi Jan,


diese Sätze muß man sich mal durch den Kopf gehen lassen: die Zwangslage einer unehelichen Mutter (Schande!) gibt es nicht mehr, der Tatbestand Kindstötung ist damit "obsolet geworden". Was aber nicht heißt, er würde wie jede andere Tötung behandelt, oh nein, stattdessen wird die Tat anders benannt und weiterhin milde abgeurteilt. Ein minder schwerer Fall von Totschlag, soso. Wehrlosigkeit, Vertrauen und Schutzbefohlenheit des Opfers würde ich ja eher als erschwerend ansehen.

Aber wie Du ja auch schon einmal ausführtest, ist Mord an einem Kleinkind im Grunde unmöglich, da diese keine "Arglosigkeit" zeigen können.

Positiv ist doch in jedem Falle die Ausweitung des milden Tatbestandes auch auf eheliche Kinder zu bewerten. Hatte nicht das BVerfG einen Abbau der unsäglichen Unterscheidungen zwischen ehelichen und unehelichen Kindern gefordert? Prima, wieder eine Diskriminierung weniger! </zynoff>


Gruß,
nihi

--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


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