Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Von der tatsächlichen Ungleichbehandlung, Gleichstellung u.s

Scipio Africanus, St.Gallen, Thursday, 17.08.2006, 20:36 (vor 7052 Tagen)

Ich stelle immer wieder fest, dass die Sprachverwirrung allmählich bedenkliche Ausmasse annimmt.

Ein alter Rechtsgrundsatz besagt, dass Ungleiches ungleich, und Gleiches gleich behandelt werden soll, gemäss ihrer Ungleichheit oder Gleichheit. Deshalb ist die tatsächliche Gleichstellung nur durch Ungleichbehandlung möglich. Das ist logisch, denn alle gleich zu behandeln, das wäre nur dann die tatsächliche Gleichberechtigung, wenn tatsächlich alle gleich wären. Somit wird durch die tatsächliche Ungleichbehandlung tatsächlich Ungleicher die Ungleichen gleicher, bis die Ungleichen gleich den Gleichen gleich sind und somit tatsächlich gleichgestellt - und berechtigt wurden. Wo jedoch Gleiche ungleich behandelt werden, haben wir anstatt der tatsächlichen Gleichstellung die tatsächliche Ungleichstellung Gleicher, welche zwar gleichberechtigt Gleiche, doch nichtsdestotrotz ungleichgestellt bleiben. Die Ungleichstellung wird - wie bereits dargelegt - gleichgültig durch die gleichberechtigte Ungleichbehandlung Gleicher angeglichen.

Ich hoffe, das wäre jetzt mal geklärt, und die ewigen Diskussionen über tatsächliche Gleichstellung, Gleichberechtigung, Gleichbehandlung und dergeleichen überflüssig.

Gruss Scipio, Gleichstellungsbeauftragter


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