Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Von der tatsächlichen Ungleichbehandlung, Gleichstellung u.s

Nihilator ⌂, Bayern, Thursday, 17.08.2006, 23:59 (vor 7052 Tagen) @ Scipio Africanus

Hi Scipio!

Ein alter Rechtsgrundsatz besagt, dass Ungleiches ungleich, und Gleiches
gleich behandelt werden soll, gemäss ihrer Ungleichheit oder Gleichheit.
Deshalb ist die tatsächliche Gleichstellung nur durch Ungleichbehandlung
möglich. Das ist logisch, denn alle gleich zu behandeln, das wäre nur dann
die tatsächliche Gleichberechtigung, wenn tatsächlich alle gleich wären.
Somit wird durch die tatsächliche Ungleichbehandlung tatsächlich
Ungleicher die Ungleichen gleicher, bis die Ungleichen gleich den Gleichen
gleich sind und somit tatsächlich gleichgestellt - und berechtigt wurden.
Wo jedoch Gleiche ungleich behandelt werden, haben wir anstatt der
tatsächlichen Gleichstellung die tatsächliche Ungleichstellung Gleicher,
welche zwar gleichberechtigt Gleiche, doch nichtsdestotrotz
ungleichgestellt bleiben. Die Ungleichstellung wird - wie bereits
dargelegt - gleichgültig durch die gleichberechtigte Ungleichbehandlung
Gleicher angeglichen.

Ich hoffe, das wäre jetzt mal geklärt, und die ewigen Diskussionen über
tatsächliche Gleichstellung, Gleichberechtigung, Gleichbehandlung und
dergeleichen überflüssig.

Endlich erklärt es mal jemand ganz einfach und allgemeinverständlich! Das wurde höchste Zeit. Du trägst zu Entwirrung der Sprache und gleichzeitig zur Aufklärung bei. Klasse, und danke Dir dafür!
Vielleicht hast Du an der einen oder anderen Stelle etwas vereinfacht, was aber im Interesse der leichten und gleichen Verständlichkeit ohne weiteres gleichmütig hinnehmbar ist.

Eine kleine Frage allerdings ist mir noch nicht ganz klar, ich möchte sie hier gleich mal stellen:

Wenn nun ein gleichsam zu Zwecken der Gleichstellung (tatsächlich) ungleich behandelter Ungleicher ungleich ungleicher behandelt wird, als das zum Ausgleich seiner tatsächlichen Ungleichheit und zur Herstellung tatsächlicher Gleichheit (was ja gleichermaßen die Verwandlung eines tatsächlich Ungleichen in einen angeglichenen bzw. gleichgestellten Gleichen bedeuten würde, nur zur Klarheit), bedeutet das dann nicht gleichzeitig, daß diese Ungleichbehandlung diesen tatsächlich Ungleichen nicht zu einem gleichberechtigten Gleichen macht, sondern ihn unzulässigerweise ungleicher behandelt als zum Ausgleich seiner Ungleichheit zur Herstellung tatsächlicher gleichgestellter und gleichberechtigter Gleichheit erforderlich wäre? Und, noch weiter gedacht, gleicht denn gleichbleibende Ungleichbehandlung nicht generell gleichzeitig einer unnötigen Ungleichstellung, wenn ein durch ungleiche Ungleichbehandlung von einem Ungleichen in einen tatsächlich Gleichen verwandelter Ungleicher gleichzieht und nicht mehr tatsächlich ungleich, sondern -gleichgestellt- ja nunmehr gleich ist? Darf uns Gleichgesinnte denn ungleiche Ungleichbehandlung über das zur tatsächlichen Gleichstellung Ungleicher erforderliche Maß gleichgültig lassen? Darüber grüble ich nämlich gleichermaßen.

Ach, und gleich noch etwas: dürfen eigentlich gleich Ungleiche ungleich ungleich behandelt werden? Oder würde das wiederum zu neuer tatsächlicher Ungleichheit führen? [image]

Nun, ich denke, auch diese Fragen werden sich gleichfalls gleichsam in nichts auflösen, wenn Du mir nur gleich antworten wolltest.

Gruss Scipio, Gleichstellungsbeauftragter

Gleichfalls!
nihi


PS: Gleich noch eine Frage: dürfte ich dieses Gleichnis gleichzeitig in einem anderen Forum (also meinem ;-) ) veröffentlichen?

--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


[image]


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