Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Männerrechtlerische Aktivitäten im Arbeitsrecht

Georg Klawitter, Thursday, 24.08.2006, 15:36 (vor 7047 Tagen)

Das BGB bietet die Möglichkeit Schadensersatz einzuklagen, wenn eine Stelle nur für Frauen ausgeschrieben wird: §611a, § 611b.

In meiner Lokalzeitung geschieht dies ganz regelmäßig, ohne dass ersichtlich ist, dass die Stellen nur von Frauen besetzt werden könnten. ("Suche Kellnerin!" etc.)

Weiß jemand Bescheid, wie beim Klagen genau vorzugehen ist, bzw. hat jemand Erfahrung damit?

Danke.


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