Neues Urteil zum Kindesunterhalt
Ein Vater, der mit einer neuen Partnerin eine Haushaltsgemeinschaft gründet, muss keinen höheren Unterhalt für sein Kind aus eine früheren Beziehung bezahlen. Das hat das OLG Frankfurt entschieden.
Selbst wenn der Betroffene durch die Haushaltsgemeinschaft " unter den Strich " Kosten spare, komme dies nicht zwangsläufig einem unterhaltsberechtigten Kind zu Gute. (Az.: 2 UF 13/05).
Quelle: RTL-Text S.431
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GENESISWORKS,
20.05.2006, 14:10
- Neues Urteil zum Kindesunterhalt - blendlampe, 20.05.2006, 18:03