Neues Urteil zum Kindesunterhalt
Ein Vater, der mit einer neuen Partnerin eine Haushaltsgemeinschaft
gründet, muss keinen höheren Unterhalt für sein Kind aus eine früheren
Beziehung bezahlen. Das hat das OLG Frankfurt entschieden.
Das ist schon letztes Jahr ausgeurteilt worden, ging da auch durch die Presse und stimmt so nicht, weil unzulässig verkürzt. Zunächst mal nimmt das OLG FFM eine Aussenseiterrolle in einigen Punkten ein, in allen anderen OLG-Bezirken wird weiterhin pauschal der Selbstbehalt gekürzt. Ohne BGH-Urteil wertlos für die anderen OLG-Bezirke und da der Gang zum BGH vom Politik-Gesockse faktisch abgeschafft wurde wird es auch nicht zur Regel.
Weiterhin hat FFM die Kürzung nicht einfach abgeschafft, sondern nur ihre Pauschalität eingeschränkt. Der Unterhaltsverpflichtete "darf" jetzt versuchen, nachzuweisen dass er gar keine Ersparnisse durch gemeinsame Haushaltsführung hat. Welch Gnade!
Mit dieser Art Bonbons sollen die dummen Zahler bei Laune gehalten werden. Man kann dann erzählen "es verbessert sich", "ist ja gar nicht so schlimm", "die Gerichte sind gar nicht so ungerecht", "der Selbstbehalt wird beachtet". Wenn man eine Skala von -100 bis +100 aufstellt für die Situation von Unterhaltspflichtigen in Europa, liegt Deutschland irgendwo bei -95. Im OLG-Bezirk FFM jetzt bei -94,9. Aber "es ist besser geworden". Hohn!
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GENESISWORKS,
20.05.2006, 14:10
- Neues Urteil zum Kindesunterhalt - blendlampe, 20.05.2006, 18:03