Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Versuchte Vergewaltigung nur erfunden?

Robin Hood, Tuesday, 19.05.2009, 18:38 (vor 5459 Tagen)

Schongau - Wurde eine Schongauerin (20) Opfer einer versuchten Vergewaltigung – oder täuschte sie die Straftat vor, um sich wichtig zu machen?

Der Staatsanwalt meinte, der Überfall von Unbekannten auf die Verkäuferin habe nie stattgefunden, während die Weilheimer Jugendrichterin die junge Frau vom Vorwurf des Vortäuschens einer Straftat auf Staatskosten freisprach.

Am 9. Juli 2006 erschien die Angeklagte mit ihrem Vater bei der Polizei und gab an, Opfer einer versuchten Vergewaltigung zu sein. Sie sei am Vorabend nach dem Discobesuch und einem Streit mit ihrem Freund alleine und zu Fuß nach Hause gegangen, als sie von zwei unbekannten „Kerlen“ gepackt und zu Boden gestoßen wurde. Obwohl sie einen „Blackout“ hatte, habe sie während einer Rangelei ein Pfefferspray aus der Hosentasche ziehen und damit die Täter besprühen können. Als diese von ihr abließen, habe sie nach Hause flüchten können.

Die Schongauerin wies Verletzungen im Brustbereich und an den Armen auf. Da Zweifel an ihrer Darstellung aufkamen, wurde die 20-Jährige einen Tag später in der Rechtsmedizin München untersucht, wo man laut Anklage zu dem Schluss kam, dass sie sich die Verletzungen selber zugefügt haben muss.

Die Angeklagte blieb auch in dem aufwändigen Prozess dabei, dass sie von Unbekannten, die sie nur vage beschreiben konnte, überfallen worden sei.

Auf der Suche nach der Wahrheit wurden vom Gericht acht Zeugen vernommen, wobei es primär um den „Eindruck“ ging, den die 20-Jährige nach dem von ihr behaupteten Überfall gemacht hatte. Freunde und Eltern der jungen Frau nahmen gegenüber den ermittelnden Kripobeamten eine feindselige Haltung ein. „Die haben meine Tochter fix und fertig gemacht und ihr nicht geglaubt“, so der Vater.

Der Kripobeamte listete Punkt für Punkt die Indizien auf, warum seiner Ansicht nach die Angeklagte die versuchte Vergewaltigung erfunden habe: „Nichts stimmte.“ Weder die Verletzungen noch die Spuren am Tatort hätten zu der von der Schongauerin erzählten Story gepasst, auch das Pfefferspray wurde nie gefunden.

http://www.merkur-online.de/lokales/nachrichten/versuchte-vergewaltigung-erfunden-29597.html

Versuchte Vergewaltigung nur erfunden?

Nihilator ⌂, Bayern, Tuesday, 19.05.2009, 18:59 (vor 5458 Tagen) @ Robin Hood

Die Schongauerin wies Verletzungen im Brustbereich und an den Armen auf.
Da Zweifel an ihrer Darstellung aufkamen, wurde die 20-Jährige einen Tag
später in der Rechtsmedizin München untersucht, wo man laut Anklage zu dem
Schluss kam, dass sie sich die Verletzungen selber zugefügt haben muss.

Das waren aber nicht zufällig eingeritzte Hakenkreuze und spiegelverkehrte SVP-Schriftzüge? :-)))

Ein Gutes hat's ja, wenn sich solche Fälle häufen und auch bekannt werden: sie kommen lange nicht mehr so leicht mit so etwas durch wie vielleicht noch vor 10, 15 Jahren.


Walking on Borderline...
nihi

--
CETERUM CENSEO FEMINISMUM ESSE DELENDUM.

MÖSE=BÖSE

Fast ein Jahr lang suchte sie Hilfe bei Psychiatern, dann wandte sie sich Allah zu.


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Versuchte Vergewaltigung nur erfunden?

Robin Hood, Tuesday, 19.05.2009, 19:30 (vor 5458 Tagen) @ Nihilator

Die Schongauerin wies Verletzungen im Brustbereich und an den Armen auf.
Da Zweifel an ihrer Darstellung aufkamen, wurde die 20-Jährige einen

Tag

später in der Rechtsmedizin München untersucht, wo man laut Anklage zu

dem

Schluss kam, dass sie sich die Verletzungen selber zugefügt haben muss.


Das waren aber nicht zufällig eingeritzte Hakenkreuze und spiegelverkehrte
SVP-Schriftzüge? :-)))

Ein Gutes hat's ja, wenn sich solche Fälle häufen und auch bekannt werden:
sie kommen lange nicht mehr so leicht mit so etwas durch wie vielleicht
noch vor 10, 15 Jahren.

Mal langsam. Das fundamentale Problem hat sich nicht geändert. Die Beweislast ist nach wie vor umgedreht d.h. der Angeklagte kann auf blosse Glaubwürdigkeit hin verurteilt werden. Wenn es eine konsequent durchzieht, dann siehts düster aus. Was ich fordere ich zweierlei: 1)Die Beweislast liegt beim Ankläger, so wie es sich für einen Rechtsstaat gehört und 2)wenn schon Glaubwürdigkeit reichen soll, dann müssen die Strafen für Falschbeschuldigung endlich drastisch erhöht werden. Bisher ist das alles theoretischer Natur. Jahrelange Haftstrafen für Falschaussagerinnen sind Fehlanzeige. Im Zweifelsfall lässt sich der Richter von einem tränenreichen Auftritt betören. Dabei können solche Dinge Existenzen zerstören, denn eine mehrmonatige U-Haft kann zum Verlust der Lebensgrundlage führen. Das ist kein Spass. Vom extremen Fall der jahrelangen Haftunterbringung gar zu schweigen. Es wäre mal interessant, eine Studie über die strafrechtlichen Folgen von falscher Beschuldigung zu lesen. Meistens ist in den Medien nur der erste Teil, wenn das vermeintliche Opfer entlarvt wurde, zu lesen. Der weniger spektakuläre Schlussteil, wenn die Lügnerin selbst abgeurteilt wird, fällt unter den Tisch.
Das Unrecht ist heute in Recht gemeisselt. Und damit wird Widerstand zur Pflicht.

Versuchte Vergewaltigung nur erfunden?

Maxx, Zürich, Wednesday, 20.05.2009, 04:11 (vor 5458 Tagen) @ Robin Hood

Mal langsam. Das fundamentale Problem hat sich nicht geändert. Die
Beweislast ist nach wie vor umgedreht d.h. der Angeklagte kann auf blosse
Glaubwürdigkeit hin verurteilt werden. Wenn es eine konsequent durchzieht,
dann siehts düster aus. Was ich fordere ich zweierlei: 1)Die Beweislast
liegt beim Ankläger, so wie es sich für einen Rechtsstaat gehört und 2)wenn
schon Glaubwürdigkeit reichen soll, dann müssen die Strafen für
Falschbeschuldigung endlich drastisch erhöht werden.

Wäre schön, geht aber leider nicht. Falschbeschuldigung wird nur als Vergehen geahndet (wenigstens in CH, glaube aber in D ist das auch so).


Maxx

--
Two Beer or not two Beer (Django Edwards)

Versuchte Vergewaltigung nur erfunden?

freiheitistunteilbar @, Wednesday, 20.05.2009, 16:43 (vor 5458 Tagen) @ Maxx

Nagelt mich nicht fest, in den Ursprüngen der Rechtssprechung gab es eine Zeit, in der die verleumdende Person jene Strafe ereilte, die sie dem zu Verurteilenden zur Last legte.

Versuchte Vergewaltigung nur erfunden?

der_quixote, Wednesday, 20.05.2009, 11:37 (vor 5458 Tagen) @ Robin Hood


Mal langsam. Das fundamentale Problem hat sich nicht geändert. Die
Beweislast ist nach wie vor umgedreht d.h. der Angeklagte kann auf blosse
Glaubwürdigkeit hin verurteilt werden.

moin,

momentan lese genau passend zu dieser Konstellation, Rolf Bossi -"Halbgötter in Schwarz"..

Erschreckend!

Gruss Frank


Inhaltsangabe amazon:

Mangelnde Erfahrung wird ihm niemand unterstellen. Kaum einer seiner Kollegen wird so viele Tage seines Lebens in den Sälen der deutschen Strafgerichtsbarkeit zugebracht haben wie er: Rolf Bossi, einer der wohl bekanntesten Strafverteidiger hierzulande und seit gut fünfzig Jahren im Geschäft. Aufsehen erregende Fälle verbindet man mit seinem Namen. Doch weder die, noch die illustren Klienten, die er schon vertreten hat, sind Thema dieses Buches, das eine Art Bilanz darstellt. Eine Bilanz, die Soll und Haben des Rechtsstaats in Sachen Strafjustiz resümiert (wobei sich mancher der von Bossi angeprangerten Missstände so ähnlich durchaus auch auf die Zivilgerichtsbarkeit übertragen ließe).

Doch worum geht es? Es geht um den Stand der Richter, um dessen Leistungen und, vor allem, Fehlleistungen, die, so menschlich sie sein mögen, zu sehr in die Schicksale der von ihnen Betroffenen eingreift, als dass man sie ohne weiteres hinnehmen dürfte. Indes: "Gegenüber der staatlichen Gewalt, die so grundsätzlich in unsere Freiheits- und Persönlichkeitsrechte eingreift, gibt es wenige Möglichkeiten der Reklamation, keine Versicherung und kein angemessenes Schmerzesgeld." Gerade einmal 10,53 Euro Entschädigung erhalte man für jeden zu Unrecht in Haft verbrachten Tag. Für ein halbes Jahr Untersuchungshaft könne man von der so zusammenkommenden Summe gerade mal zwei Wochen Urlaub machen, rechnet der Autor vor. Und den dürfte man dringend brauchen! Denn von den Unannehmlichkeiten der Haft einmal ganz abgesehen: Ein Strafprozess ist eine ausgesprochen aufreibende Sache -- nicht zuletzt, weil man in dessen Verlauf das Vertrauen in den Rechtsstaat, wenn man es denn vorher hatte, offenbar gründlich ausgetrieben bekommt und auch als Unschuldiger mit dem Schlimmsten rechnen muss. Jedenfalls dann, wenn der umfängliche, stringent und glaubhaft vorgetragene Bericht Bossis tatsächlich zutrifft (woran zu zweifeln wir keinen Anlass sehen!).

In einem Kapitel, das genügend Stoff für ein eigenes Buch enthält, zeigt der Autor, weshalb nach 1945 das Unrecht der NS-Justiz großteils ungesühnt bleiben konnte. Dazu zeichnet er unter anderem beispielhafte Nachkriegskarrieren von NS-Juristen nach, die das Rechtssystem der jungen Bundesrepublik unterwandern und so selbst an der Reinwaschung brauner Richter mitwirken konnten.

Doch geißelt Bossi nicht nur das Unrecht, das ganz offenbar sehr viel häufiger gesprochen wird als uns allen lieb sein kann, er lässt sich in einem Fall dann doch auch zu milder Anerkennung für einen "weisen Richter" hinreißen, der "in einem kuriosen Fall Gnade vor Recht ergehen lässt". Und vor allem klagt er nicht über die Missstände der deutschen Strafjustiz, ohne zugleich mit einem Maßnahmenkatalog aufzuwarten, mit der er ihnen begegnen will. So fordert er nicht nur ein -- wohl zu spätes -- Gesetz zur Beseitigung des nationalsozialistischen Unrechts in der Nachkriegsjustiz, sondern auch -- ganz pragmatisch -- die Einführung eines exakten Wortprotokolls im Strafprozess, das für eine hinreichende Kontrolle von Tatsachenentscheidungen nötig sei. Und er fordert, dass die Möglichkeiten eingeschränkt werden, Beleidigungsklagen gegen Verteidiger wegen ihrer Äußerungen im Prozess zu führen…

Alles in allem ein sehr erhellendes Buch aus der Feder eines altersweisen, aber immer noch streitbaren Juristen. Lesenswert! -- Andreas Vierecke

Kurzbeschreibung
Leben wir tatsächlich in einem demokratischen Rechtsstaat? Rolf Bossi zeigt anhand seiner spektakulärsten Fälle, wie sich die deutsche Justiz ihr Recht zurechtbeugt.
Nach über 50 Jahren als Strafverteidiger rechnet Rolf Bossi ab: Etwas ist faul im vermeintlichen Rechtsstaat Deutschland. Vor allem bei Kapitalverbrechen wie Mord, Totschlag oder Raub schreien die Mängel der Strafprozessordnung zum Himmel. Falsche Darstellungen von Zeugenaussagen, Indizien oder gutachterlichen Ausführungen durch die Richter sind ebenso verbreitet wie abenteuerliche Wege der Urteilsfindung. Die Folge sind skandalöse Fehlurteile und Justizopfer, die ohnmächtig den Mühlen einer Justiz ausgeliefert sind, die noch heute von dem Rechtsverständnis der Nazi-Zeit geprägt ist.
Rolf Bossi kämpft seit vielen Jahren als Anwalt gegen die vom Justizsystem begünstigte Selbstherrlichkeit und Willkür deutscher Richter. Anhand zahlreicher Fehlurteile, die durch Rechtsbeugung und Kumpanei zustande kamen, zeigt er, welche Ma ßnahmen ergriffen werden müssen, damit die Macht deutscher Richter und die Ohmacht ihrer Opfer gebrochen werden kann. Nur die Installation von Kontrollmechanismen würde die Justiz wirklich unabhängig machen und die Zahl der Justizopfer endlich reduzieren.

Versuchte Vergewaltigung nur erfunden?

der_quixote, Wednesday, 20.05.2009, 11:40 (vor 5458 Tagen) @ der_quixote


Mal langsam. Das fundamentale Problem hat sich nicht geändert. Die
Beweislast ist nach wie vor umgedreht d.h. der Angeklagte kann auf

blosse

Glaubwürdigkeit hin verurteilt werden.


moin,

passend dazu auch gelesen:
Sabine Rückert "Unrecht im Namen des Volkes".

Inhalt:

Nach ihrem aufsehenerregenden Buch Tote haben keine Lobby erschüttert die Kriminalreporterin Sabine Rückert mit Unrecht im Namen des Volkes ein weiteres Mal unseren Glauben an die Organe unserer Rechtspflege sehr nachhaltig. Während sie damals anhand konkreter Fälle nachgewiesen hatte, dass hierzulande viele Morde ungesühnt bleiben, weil aus Kostengründen zu wenig obduziert wird, geht es dieses Mal um Straftaten, die gesühnt wurden, obwohl sie gar nicht begangen wurden -– und das Gericht dies bei unvoreingenommener Betrachtung auch hätte erkennen müssen!

Dass die achtzehnjährige Klägerin, die ihren Vater und ihren Onkel bezichtigte, sie seit ihrem zwölften Lebensjahr wiederholt brutal vergewaltigt zu haben, laut medizinischem Gutachten immer noch über ein unversehrtes Jungfernhäutchen verfügte, konnte das Gericht nicht davon abhalten, die beiden Angeklagten zu mehrjährigen Haftstrafen zu verurteilen. Dabei war dieses medizinische Faktum, das allein schon die Glaubwürdigkeit der Anschuldigungen hätte erschüttern müssen, nicht die einzige relevante Tatsache, die während des Prozessverlaufs mehr als nur grob fahrlässig unbeachtet blieb. Auch der Feststellung eines Sexualmediziners, dass einer der Angeklagten für die ihm zur Last gelegten Straftaten aus medizinischen Gründen gar nicht in Frage komme, schenkte das Gericht keine Aufmerksamkeit. Sie blieb ebenso unberücksichtigt, wie zahlreiche weitere handfeste Indizien, die schon frühzeitig darauf hindeuteten, dass die Schilderungen des vermeintlichen Vergewaltigungsopfers einer genaueren Prüfung kaum standhalten dürften. Sie werden von Staatsanwaltschaft und Gericht samt und sonders als nebensächlich abgetan, während die Einlassungen der psychisch kranken Klägerin gar nicht abstrus genug sein können, um von der hierfür bestellten Sachverständigen mit dem Testat der Glaubhaftigkeit versehen zu werden. Als es am Ende nach erfolglosen Revisionsversuchen dann doch gelingt, die Wiederaufnahme der Verfahren zu erwirken, die mit Freisprüchen enden, haben die vermeintlichen Vergewaltiger die zu Unrecht gegen sie verhängten Haftstrafen bereits verbüßt…

Minutiös zeichnet Sabine Rückert in ihrem unbedingt lesenswerten, akribisch recherchierten Bericht die Genese dieses von ihr aufgedeckten Justizskandals nach, der gewiss ein herausragendes Beispiel, leider aber, wie man befürchten muss, kein Einzelfall sein dürfte. -- Andreas Vierecke, literaturanzeiger.de

Versuchte Vergewaltigung nur erfunden?

Rainer ⌂, Wednesday, 20.05.2009, 12:01 (vor 5458 Tagen) @ der_quixote

passend dazu auch gelesen:
Sabine Rückert "Unrecht im Namen des Volkes".

Dazu passt auch:
http://wgvdl.com/forum/index.php?id=57338

Rainer

--
[image]
Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo

Versuchte Vergewaltigung nur erfunden?

der_quixote, Wednesday, 20.05.2009, 12:52 (vor 5458 Tagen) @ Rainer

passend dazu auch gelesen:
Sabine Rückert "Unrecht im Namen des Volkes".


Dazu passt auch:
http://wgvdl.com/forum/index.php?id=57338

Rainer

Danke für den Link.

Lese mir den Thread heute Abend oder morgen genauer durch.

Was mir beim Lesen von Bossis Buch immer wieder in den Sinn kommt...

http://anonym.to/?http:http://www.youtube.com/watch?v=aNi5256dhvM
Unrechtsjustiz im Auftrag einer Ideologie

Da läuft´s mir immer wieder kalt den Rücken herunter.
Wie bei manchem akt. Tagesgeschehen auch.
Womit ich natürlich Unrechtsjustiz im Auftrag einer Ideologie, mit lebenden Personen und Umständen , nicht in Zusammenhang gebracht wissen will...

Wäre ja<auch Quatsch. Wo und warum würde denn auch so herumgeschrieen vor Gericht ?

Heutzutage hätte man subtilere Methoden ...( Nicht, das der Eindruck enstünde, es bestünde ein Zusammenhang damit, dass ich in Väterforen schreibe und mich für Seiten wie diese und Feministendreck und so beschäftige)
Puuhh.. Ich glaub´, Ich habe die Wendung noch recht zeitig vollzogen.


Frank

Versuchte Vergewaltigung nur erfunden?

Rainer ⌂, Wednesday, 20.05.2009, 13:12 (vor 5458 Tagen) @ der_quixote

Lese mir den Thread heute Abend oder morgen genauer durch.

Richterliche Unabhängigkeit

Während der sächsische König noch die Freiheit von Dienstaufsicht bei Verwaltungsgericht respektierte, war das beim Umbau Deutschlands zum diktatorischen Führerstaat im Wege, d. h. § 7 Abs. 1 der Ersten Durchführungsverordnung vom 29.04.1941 zum Führer-Erlaß über die Errichtung des Reichsverwaltungsgerichtes (RGBI I S. 201: Erste DV = RGBl I S. 224) wurde erlassen. Von da an übte der Reichsminister des Innern die oberste Dienstaufsicht aus...." Zwar hat die SPD Fraktion dankenswerterweise einen Antrag (Drucksache 2/3969) im Sinne des Europäischen Raums der Freiheit vorgeschlagen, wurde aber von der CDU Mehrheit niedergestimmt (Anlage 32: 48. Sitzung 12 Dezember 1996), die dem vom Führererlass ausgehenden Gedanken der Dienstaufsicht durch das Justizministerium folgte (Anlage L). Zusätzlich werden Richter vom Justizministerium angestellt und befördert.

Allerdings war Hitler die Regelung des Kaiserreiches ohne Dienstaufsicht beim Umbau Deutschlands zum diktatorischen Führerstaat im Wege. So waren die Richter des Preußischen Oberverwaltungsgerichtes von dessen Gründung im Jahre 1875 an von jeder Dienstaufsicht durch die Exekutive frei. Gleiches galt für das Sächsische Oberverwaltungsgericht. Sie verloren diese Freiheit durch § 7 Abs. 1 der Ersten Durchführungsverordnung vom 29.04.1941 zum Führer-Erlass über die Errichtung des Reichsverwaltungsgerichtes (RGBI I S. 201: Erste DV = RGBl I S. 224). Von da an übte der Reichsminister des Innern die oberste Dienstaufsicht aus.

Die im Jahre 1877 (Reichsjustizgesetze) strukturell eingerichtete Vormundschaft der Exekutive über die in Angelegenheiten der Justiz sprachlos gehaltenen Richterinnen und Richter ist im heutigen (West- und Mittel-) Europa eine deutsche Besonderheit. Man hat ihr einen neuen Namen gegeben: "Gewaltenverschränkung". In Deutschland wurden aber keine drei Staatsgewalten miteinander "verschränkt"; es hätte sie erst einmal geben müssen. Die deutsche Justiz war im kaiserlichen Obrigkeitsstaat ein Teil des Geschäftsbereichs der Regierung und sie ist es geblieben. Nach 1918 wie vor 1918. Nach 1945 wie vor 1945. Nach 1949 (trotz Art.97 GG) wie vor 1949. Bis zum heutigen Tage.

Ein Bürger, der vor dem Verwaltungsgericht einen Rechtsstreit gegen die Regierung führt trifft in Sachsen auf einen Richter, der von der Regierung ausgewählt, angestellt, befördert und der Dienstaufsicht unterliegt. Diese Abhängigkeit widerspricht das "Richter anabhängig (sind) und nur dem Gesetz unterworfen" (Art. 97 (1) GG ), Art. 6 der EKMR und der Praxis in fast allen anderen Staaten der EU.

http://aitel.hist.no/~walterk/wkeim/files/080521s.htm

Rainer

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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo

Dazu kommen noch militante Ermittler

Rainer ⌂, Wednesday, 20.05.2009, 13:20 (vor 5458 Tagen) @ Rainer

Richterliche Unabhängigkeit

Und militante Ermittler

Rainer

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Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo

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