Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

Homepage - Archiv 1 - Archiv 2 -- Hilfe - Regeln für dieses Forum - Kontakt - Über uns

129302 Einträge in 32071 Threads, 293 registrierte Benutzer, 118 Benutzer online (0 registrierte, 118 Gäste)

Entweder bist Du ein aktiver Teil der Lösung, oder ein Teil des Problems.
Es gibt keine unbeteiligten Zuschauer!

    WikiMANNia
    Femokratieblog
Avatar

Sorry, aber ... (Allgemein)

Diego, Tanaland, Monday, 18.02.2013, 01:09 (vor 4299 Tagen) @ Peaceful Warrior

Sorry, aber solche Anzeigen erstattet man nicht bei der Wald- und Wiesenpolizei, sondern gleich - und immer auch schriftlich - bei der zuständigen Staatsanwaltschaft oder besser noch bei einer Zentralstelle oder Schwerpunktstaatsanwaltschaft (so nennen die sich zumindest in Niedersachsen). Es geht bei dem Gewaltaufruf und der Volksverhetzung schließlich um politisch motivierte Straftaten (Offizialdelikte) und nicht nur um Beleidgung o.ä. Und obwohl diese Aufrufe wohl überwiegend über das Internet verbreitet werden, handelt es sich dennoch nicht um "Internetkriminalität". Kommt aber immer auf die jeweilge Organisation der jeweiligen StA an - da muss man einfach mal anrufen, sich durchfragen und auch nicht abwimmeln lassen.

Wenn die Anzeige nicht gleich an der richtigen Stelle landet, ist die Wahrscheinlichkeit jedenfalls groß, dass sie irgendwo untergeht oder mangels Mitarbeiterkompetenz in die falschen Kanäle gelangt und dort versandet, weil niemand etwas damit anfangen kann. Habe ich in einem ähnlichen Fall selbst erlebt ...


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum