Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Sorry, aber ... (Allgemein)

Diego, Tanaland, Monday, 18.02.2013, 01:09 (vor 4078 Tagen) @ Peaceful Warrior

Sorry, aber solche Anzeigen erstattet man nicht bei der Wald- und Wiesenpolizei, sondern gleich - und immer auch schriftlich - bei der zuständigen Staatsanwaltschaft oder besser noch bei einer Zentralstelle oder Schwerpunktstaatsanwaltschaft (so nennen die sich zumindest in Niedersachsen). Es geht bei dem Gewaltaufruf und der Volksverhetzung schließlich um politisch motivierte Straftaten (Offizialdelikte) und nicht nur um Beleidgung o.ä. Und obwohl diese Aufrufe wohl überwiegend über das Internet verbreitet werden, handelt es sich dennoch nicht um "Internetkriminalität". Kommt aber immer auf die jeweilge Organisation der jeweiligen StA an - da muss man einfach mal anrufen, sich durchfragen und auch nicht abwimmeln lassen.

Wenn die Anzeige nicht gleich an der richtigen Stelle landet, ist die Wahrscheinlichkeit jedenfalls groß, dass sie irgendwo untergeht oder mangels Mitarbeiterkompetenz in die falschen Kanäle gelangt und dort versandet, weil niemand etwas damit anfangen kann. Habe ich in einem ähnlichen Fall selbst erlebt ...


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