Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Falschbeschuldigung die ... (Allgemein)

Rainer ⌂ @, ai spieg nod inglisch, Monday, 18.02.2013, 03:06 (vor 4102 Tagen)

Eine 16-Jährige Tochter wollte ihren Vater, Kenan K., mit einer erlogenen Vergewaltigung hinter Gitter bringen. Er schmorte wochenlang in Untersuchungshaft.
[...]
Der Wahrheit hat niemand geglaubt. Kenan K., ein kleiner, stämmiger Mann, sitzt steif in der Wiener Kanzlei seines Anwalts Thomas Nirk. K. trägt ein Korsett um seine Taille, das seinen Rücken stützt. Seit zwei Jahren ist er wegen eines Bandscheibenvorfalls zu Hause, kann sich nicht schmerzfrei bewegen. "Mir hat niemand geglaubt", erzählt er. Die Tage in der U-Haft von 23. Juni bis 17. August waren hart. "Ich war für alle der Kinderschänder. Die gingen auf mich los." Er dachte schon daran, sich das Leben zu nehmen. Seine Freiheit verdankt er seinem Anwalt, der mit mehreren Beweisanträgen das Lügengebäude des Mädchens zum Einsturz brachte. Nirk sagt: "Die Brutalität der Aussagen des Kindes sind nicht zu überbieten." Der Jurist rekonstruierte den Tag der Vergewaltigung, den 14. Juni, minutiös. Rund 45 Minuten hätte K. für die Tat Zeit gehabt. Er beantragte, die Rufdaten und das Handy des Mädchens auszuwerten. Inhalt einer SMS ihres Freundes: "Was soll ich bei der Polizei aussagen?" Allesamt war das noch zu wenig. Erst ein medizinisches Gutachten brachte die Wende. Nirk: "Mit seiner Verletzung kann er das nicht gemacht haben." Der Jurist hält nichts davon, wenn Vergewaltigungen als urbane Legenden abgetan werden. "Es gibt keinen Zweifel, dass das abartig ist." Der Umgang mit Kenan K. erinnere ihn aber an "eine Hexenverfolgung wie im Mittelalter". Noch immer, sagt Nirk, verwehren die Behörden seinem Mandanten eine Rückkehr in ein halbwegs normales Leben.

Frei, aber Jugendamt bleibt uneinsichtig
K. ist zwar frei, darf aber wegen eines Betretungsverbots nicht nach Hause. Treibende Kraft dahinter war das Jugendamt, das noch vor K.s Enthaftung um eine Verlängerung angesucht hatte. Damals verhielt sich die Jugendwohlfahrt korrekt. Jetzt sei das nicht mehr der Fall, sagt Nirk. Denn elf Tage, nachdem K. enthaftet worden war, gestand Amina einer Sozialarbeiterin des Jugendamtes ihre Lüge. Wie verhielt sich die Mitarbeiterin? Sie blieb sehr still. Eine Meldung an das Gericht, das befugt wäre, das Betretungsverbot aufzuheben, blieb aus. Die Verfügung ist bis heute aufrecht.
Der stellevertretende Behördenleiter will aus datenschutzrechtlichen Gründen wenig sagen: "Das Mädchen wird von uns betreut." Nirk will das Verbot bei Gericht bekämpfen. "Eine Behörde muss neutral sein und sowohl Belastendes als auch Entlastendes sammeln und dafür sorgen, dass jedem Einzelnen Recht widerfährt." Darauf wartet Kenan K. noch.

http://falschbeschuldigung.org/Kenan_K.

Rainer

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