Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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In einem Rechtsstaat würde die WahlleiterIN nun 5 Jahre im Bau sitzen (Politik)

Don Camillo, Monday, 08.07.2019, 18:03 (vor 1756 Tagen) @ Hans

Das Vorgehen der Wahlleitung ist eindeutig rechtswidrig

Das wäre in eimem Rechtsstaat ein klarer Fall für die Staatsanwaltschaft:

StGB § 339 - Rechtsbeugung
Ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.

https://volksbewegung.wordpress.com/2019/07/07/landeswahlleiterin-beugt-recht/

Vollzitat (Textsicherung):

Landeswahlleiterin beugt Recht - Veröffentlicht am 7. Juli 2019 von volksbewegung
Die Landeswahlleitung von Sachsen hat die Landesliste der AfD eigenmächtig gekürzt. Von den 61 Kandidaten wurden nur die ersten 18 zugelassen. Dies begründete sie wie folgt:
[image]
Nirgends im sächsischen Wahlgesetz ist vorgeschrieben, daß alle Kandidaten in einer einheitlichen Versammlung gewählt werden müssen. § 21, der für Landeslisten entsprechend gilt (§ 27 Abs. 5), besagt:
[image]
Das heißt, jeder Bewerber muß in einer Versammlung gewählt worden sein. Das heißt nicht, daß alle Bewerber in derselben Versammlung gewählt werden müssen. Es ist durchaus möglich, mehrere Versammlungen abzuhalten, in denen einzelne Kandidaten gewählt werden. Dies wird durch § 35 der Landeswahlordnung bestätigt:
[image]
Unterstellt man, daß die Versammlungen im Februar und März zwei getrennte Versammlungen waren, dann wurde in der ersten Versammlung eine Liste aufgestellt und in der zweiten Versammlung geändert. Die Lügenpresse unterschlägt diesen Sachverhalt, um den Eindruck zu erwecken, die AfD sei nicht in der Lage, eine Liste ordnungsgemäß aufzustellen. Damit soll der Wähler verunsichert werden. Die AfD hat nichts falsch gemacht.

Übrigens, die Lügenpresse-Maden unterschlagen den Sachverhalt nicht nur sondern behaupten auch noch die AfD hätte einen Formfehler gemacht.


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