Mit Asylerausweis zahlt die deutsche Kartoffel das Schwarzfahren (Politik)
Flüchtlinge erhalten seit Februar bei ihrer Erfassung einen sogenannten "BüMA-Ausweis", der ihre
Identität nachweist. Diese "Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender" ist ein amtliches
Dokument des Bundes. Kann der kontrollierte Fahrgast einen solchen BüMA-Ausweis vorweisen, darf
er ohne Fahrkarte weiter fahren. Wird jemand ohne einen solchen Ausweis und ohne gültigen
Fahrschein angetroffen, dann muss die Identität durch die herbeigerufene Polizei festgestellt werden.
Das direkte Bezahlen der 60 Euro im Zug erfolgt nur, wenn der Schwarzfahrer so
viel Bargeld dabei hat. Davon könne man bei einem Flüchtling nicht ausgehen.
Sind die Personalien festgestellt, erhält die Person, die ohne Fahrausweis angetroffen wurde, eine
Zahlungsnachforderung der Bahn in Höhe von 60 Euro. Im Falle, dass es sich bei dieser Person um
einen Flüchtling handelt, wird die Forderung auf null gesetzt, weil die Wahrscheinlichkeit von dieser Person 60 Euro einzutreiben, als gering eingeschätzt wird.
Die Bahn kann dann den Betrag von 60 Euro beim Bund geltend machen
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- „Wenn du die Polizei holst, schneide ich dir den Kopf ab. Ich finde dich. Ich mache dich fertig“ -
Micha wieder da,
16.07.2019, 17:47
- Wir machen Sachsen wieder sauber! -
Alfonso,
16.07.2019, 18:45
- Renaissance des Ostens -
Cyrus V. Miller,
16.07.2019, 20:41
- Wenn ... - Alfonso, 16.07.2019, 21:28
- Renaissance des Ostens -
Cyrus V. Miller,
16.07.2019, 20:41
- Mit Asylerausweis zahlt die deutsche Kartoffel das Schwarzfahren - Edmund, 16.07.2019, 19:07
- Wir machen Sachsen wieder sauber! -
Alfonso,
16.07.2019, 18:45