Rentnerberatung .... ich brauche mal euern Rat !!! (Männer)
Ich habe im Bekanntenkreis ein Problem:
ER: 84 Jahre und 1.800 Euro Rente
SIE: 82 Jahre und 500 Euro Rente
Die Ehe ist vollkommen zerrüttet, die Scheidung steht trotz des Alters demnächst an. Der Anwalt von ihm sagte zum nachehelichen Unterhalt folgendes:
1.800+500 ... wird geteilt. Jeder bekommt aus dem Pott die Hälfte.
Die Ehe wurde geschlossen, als beide bereits Rentner und die Rentenansprüche tatsächlich waren.
Frage 1: Wie ist die Sach-/Rechtslage bei Scheidung in diesem Alter?
Frage 2: Stimmt das mit dem Unterhalt so?
Frage 3: Ist ein Trennungsjahr in dem Alter noch sinnvoll? Wird das gerichtlich verlangt? (Möglicherweise erlebt einer oder beide das Ende nicht ...)
Rentnerberatung .... ich brauche mal euern Rat !!!
moin,
eigentlich werden bei der Scheidung die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche geteilt.
Warum nicht bei der Rentenversicherung direkt nachfragen?
Grüße Frank
--
Negerküsse und Zigeunerschnitzel sind lukullische Spezialitäten.
Rentnerberatung .... ich brauche mal euern Rat !!!
Ich denke mal, Rentenrecht und Familienrecht sind getrennte Sachen. Zudem gilt, die Alte muss versorgt werden, egal von wem ... Hauptsache, der Staat muss nicht zahlen. Aus der Sicht kann man sich eine familienrechtliche Entscheidung schon gut vorstellen. Dem Familiengericht ist das letztlich scheißegal. Ein Mann ist sowieso hier Dreck.
Rentnerberatung .... ich brauche mal euern Rat !!!
O.K. ,
mag sein, dass einer Person dann aus anderen Gründen Uh Anspruch gewährt wird. Du hast zwar Recht, dass Männer im Kontext Familie wie Sch..e behandelt werden, rechtlos ist man deshalb aber nicht. (Ahnungslos vielleicht).
Einer der wenigen (letzten) Stellen wo ich noch denke, man nachfragen kann, wäre das TrennungsFAQ Forum .
Versuch macht kluch. Frank
P.S. oder z.B. an einem Amtsgericht bei einem Rechtspfleger, anonym , nachfragen
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Ich habe im Bekanntenkreis ein Problem:
ER: 84 Jahre und 1.800 Euro Rente
SIE: 82 Jahre und 500 Euro RenteDie Ehe ist vollkommen zerrüttet, die Scheidung steht trotz des Alters demnächst an. Der Anwalt von ihm sagte zum nachehelichen Unterhalt folgendes:
1.800+500 ... wird geteilt. Jeder bekommt aus dem Pott die Hälfte.
Das ist richtig. Da keiner mehr arbeitet wird die Summe hälftig geteilt. Möglich das noch ein Selbstbehalt greift. Bei dem Betrag wohl eher nicht.
Die Ehe wurde geschlossen, als beide bereits Rentner und die Rentenansprüche tatsächlich waren.
Deshalb gibt es keinen Versorgungsausgleich.
Frage 3: Ist ein Trennungsjahr in dem Alter noch sinnvoll? Wird das gerichtlich verlangt? (Möglicherweise erlebt einer oder beide das Ende nicht ...)
Wenn beide damit einverstanden sind kann, das Gericht darauf verzichten.
Rainer
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Kazet heißt nach GULAG und Guantánamo jetzt Gaza
Mohammeds Geschichte entschleiert den Islam
Ami go home und nimm Scholz bitte mit!
Rentnerberatung .... ich brauche mal euern Rat !!!
Die Ehe wurde geschlossen, als beide bereits Rentner und die Rentenansprüche
tatsächlich waren.
Wie lange bestand denn die Ehe und wann und warum wurde sie geschlossen? War der Mann dabei evtl. schon pflegebedürftig und wurden ihm Pflegeversprechen gemacht oder dergleichen? Der Gesetzgeber kennt - immerhin (trotz feministischer Durchseuchung) - so etwas wie eine sog. "Versorgungsehe" (eine Heirat ausschließlich aus Gründen der finanziellen "Nachversorgung" evtl. im Ausgleich zu Pflegeleistungen u.ä.) und die ist bei gerichtlicher Feststellung nicht als "echte" Ehe anerkannt, aus der Versorgungsansprüche hervorgehen. Üblicherweise sind es die DRV oder Rentenkassen, die nach auffällig später und kurzfristiger Verheiratung vor Gericht diesen Verdacht prüfen lassen.
Wäre man "fies" (so wie regelmäßig die Frauen und deren Rechtsgeschwüre), könnte man vor Gericht behaupten (oder belegen), dass die Ehe nur aus Gründen der Nachversorgung der Ehefrau geschlossen wurde, als Gegenleistung für ein Pflegeversprechen oder für sexuelle Dienste, oder aus betrügerischem Kalkül o.ä. Die Wahrscheinlichkeit, dass dies anerkannt wird, ist allerdings, wie immer bei Männern, fast gleich Null - selbst wenn es zutrifft!
Ansonsten würde ich von einem fähigeren Anwalt nochmal prüfen lassen, ob der sog. "Versorgungsausgleich" tatsächlich auch dann greift, wenn nach Eheschließung kein weiterer Rentenanspruch oder sonstiger Zugewinn mehr erwirtschaftet wurde. Aber wie Du ja selbst festgestellt hast: Als Mann tatsächlich auch recht zu bekommen, wenn man recht hat, ist in einem "promösen" Feminat samt inhärenter Rechtsbeugung fast ausgeschlossen.
In diesem Alter würde ich übrigens zuerst an die eigene Gesundheit denken. Solange das vorehelich erworbene Vermögen oder die Ersparnisse nicht angetastet werden, ist das Renteneinkommen nur zweitrangig (es sei denn, es handelt sich um das einzige Einkommen und wird für den Lebensunterhalt gebraucht). Interessant wird es dann allerdings noch einmal, wenn es um das Erbe geht. Bei Verdacht auf eine Versogungsehe wäre nämlich selbst der Pflichtteil für die eingeheiratete Ex gegenüber den Kindern nicht gerechtfertigt.
Wenn die sich aber tatsächlich mal geliebt haben und die Beziehung genauso tatsächlich nicht mehr zu retten war, dann würde ich Fünfe gerade sein lassen.
Das ist das "worst case" und ich hab damit schon gerechnet.
Danke.
Rentnerberatung .... ich brauche mal euern Rat !!!
Das mit den Absprachen ist eine gute Idee. Man kann das ja mal in den Raum stellen. Die Frau hat in einer anderen "familiären Verhandlung" gesagt, die Ehe wäre schon jahrelang am Ende und sie hätte nie Haushaltsgeld bekommen. Deswegen hätte sie das Geld, was ein Gläubiger als Schulden angeblich (an sie) zurückgezahlt hat, auch veruntreut und als Haushaltsgeld genommen.
Mal abgesehen von dem hohen Alter, aber mein Bekannter soll seine letzten Jahre noch in Würde leben. Er ist übrigens naiv wie alle Männer. Wir haben ihm Trab gemacht, dass er dort seine Wertsachen rausholt und bei uns laget. Frauen sind in Fiesheit, Intrige und Raffgier in solchen Fällen ja immer schneller. Diese Naivität fällt Männern leider immer wieder auf die Füße, mir ist das übrigens auch so gegangen. Nun kann ich mein Wissen da auch mal weitergeben und helfen. Danke für die Tipps.
Rentnerberatung .... ich brauche mal euern Rat !!!
1.800+500 ... wird geteilt. Jeder bekommt aus dem Pott die Hälfte.
Das ist richtig. Da keiner mehr arbeitet wird die Summe hälftig geteilt. Möglich das noch ein Selbstbehalt greift. Bei dem Betrag wohl eher nicht.
Es greift ein Selbstbehalt, dieser hilft hier allerdings nur ein kleines bisschen.
Wenn's strikt Halbe-Halbe geteilt würde, blieben ihm bei den obengenannten Zahlen 1.150 Euro.
Laut Düsseldorfer Tabelle, Abschnitt B "Ehegattenunterhalt", Punkt IV gilt aber:
Monatlicher Eigenbedarf (Selbstbehalt) gegenüber dem getrennt lebenden und dem geschiedenen Berechtigten:
Unabhängig davon, ob erwerbstätig oder nicht erwerbstätig 1.200 EUR
Wie am Anfang schon gesagt, all zu viel ist's nicht, aber immerhin bleiben ihm somit 1.200 Euro statt 1.150 Euro.
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Der Unterschied zwischen Merkeldeutschland und einer Bananenrepublik besteht darin, dass wir die Bananen importieren müssen.
Da ist noch das Erbrecht.
Ich weiß nicht ob größere Werte, z.B. Immobilien, vorhanden sind.
Mit Zustellung des Scheidungsantrages erlischt das Erbrecht des Ehegatten.
https://www.scheidung.org/erbrecht-nach-scheidung/
Rainer
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Da ist noch das Erbrecht.
Nein, da gibt es absolut nichts zu vererben. Keine Immobilien etc.
Wir haben (auf meinen Rat hin) schon seine Wertsachen (Münzsammlung etc.) unbemerkt rausgeholt und an einen sicheren Ort gebracht. Die hat es nie gegeben. Trotz des hohen Alters schnüffelt SIE nämlich noch ganz gerne in seinen Sachen herum. Das weibliche Verhalten im Trennungsfall ist offenbar in jedem Alter gleich.