Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Rentnerberatung .... ich brauche mal euern Rat !!! (Männer)

Diego, Tanaland, Thursday, 25.07.2019, 20:57 (vor 1735 Tagen) @ ANFRAGE

Die Ehe wurde geschlossen, als beide bereits Rentner und die Rentenansprüche
tatsächlich waren.

Wie lange bestand denn die Ehe und wann und warum wurde sie geschlossen? War der Mann dabei evtl. schon pflegebedürftig und wurden ihm Pflegeversprechen gemacht oder dergleichen? Der Gesetzgeber kennt - immerhin (trotz feministischer Durchseuchung) - so etwas wie eine sog. "Versorgungsehe" (eine Heirat ausschließlich aus Gründen der finanziellen "Nachversorgung" evtl. im Ausgleich zu Pflegeleistungen u.ä.) und die ist bei gerichtlicher Feststellung nicht als "echte" Ehe anerkannt, aus der Versorgungsansprüche hervorgehen. Üblicherweise sind es die DRV oder Rentenkassen, die nach auffällig später und kurzfristiger Verheiratung vor Gericht diesen Verdacht prüfen lassen.

Wäre man "fies" (so wie regelmäßig die Frauen und deren Rechtsgeschwüre), könnte man vor Gericht behaupten (oder belegen), dass die Ehe nur aus Gründen der Nachversorgung der Ehefrau geschlossen wurde, als Gegenleistung für ein Pflegeversprechen oder für sexuelle Dienste, oder aus betrügerischem Kalkül o.ä. Die Wahrscheinlichkeit, dass dies anerkannt wird, ist allerdings, wie immer bei Männern, fast gleich Null - selbst wenn es zutrifft!

Ansonsten würde ich von einem fähigeren Anwalt nochmal prüfen lassen, ob der sog. "Versorgungsausgleich" tatsächlich auch dann greift, wenn nach Eheschließung kein weiterer Rentenanspruch oder sonstiger Zugewinn mehr erwirtschaftet wurde. Aber wie Du ja selbst festgestellt hast: Als Mann tatsächlich auch recht zu bekommen, wenn man recht hat, ist in einem "promösen" Feminat samt inhärenter Rechtsbeugung fast ausgeschlossen.

In diesem Alter würde ich übrigens zuerst an die eigene Gesundheit denken. Solange das vorehelich erworbene Vermögen oder die Ersparnisse nicht angetastet werden, ist das Renteneinkommen nur zweitrangig (es sei denn, es handelt sich um das einzige Einkommen und wird für den Lebensunterhalt gebraucht). Interessant wird es dann allerdings noch einmal, wenn es um das Erbe geht. Bei Verdacht auf eine Versogungsehe wäre nämlich selbst der Pflichtteil für die eingeheiratete Ex gegenüber den Kindern nicht gerechtfertigt.

Wenn die sich aber tatsächlich mal geliebt haben und die Beziehung genauso tatsächlich nicht mehr zu retten war, dann würde ich Fünfe gerade sein lassen.


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