Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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DSGVO nach Belieben gegen Bürgerinteressen aufweichbar (GEZ, Schufa...) (GEZ)

Cyrus V. Miller ⌂ @, Wednesday, 14.08.2019, 11:38 (vor 1689 Tagen)

Der rechtsstaatsgläubige Laie könnte auf den Gedanken kommen, daß er seine gespeicherten Daten laut DSGVO bei diesen Mafia-Vereinen einfach löschen lassen könnte und dann seine Ruhe hat.
(Er dürfte dann ja nicht einmal mehr automatisiert per Post angeschrieben werden.)

Dem ist natürlich nicht so.
Artikel 85 der DSGVO sieht zahlreiche "Ausnahmen" vor, die von EU-Staaten (wohlgemerkt: nicht von deren Bürgern!) genutzt werden können.

DSGVO-Ausnahme für die GEZ:

https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=26223.0

Die fadenscheinige Begründung (BVerfG):
"Die informationelle Gewaltenteilung ist für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk i.S. einer 4. Gewalt (Presse) auszulegen. D.h. das Medienprivileg erlaubt hier Ausnahmen vom Datenschutz, da sonst die Pressearbeit nicht möglich wäre."

DSGVO-Ausnahme für Schufa:

https://www.lhr-law.de/magazin/datenschutzrecht/schufa-darf-getilgte-forderungen-speichern

Noch fadenscheinigere Begründung (LG Wiesbaden):
"Kreditevaluationssysteme erfüllten wirtschaftsschützende Funktionen und würden als wichtige Voraussetzung für das Wirtschaftsleben angesehen."


Die Verhältnismäßigkeit wird hier definitiv nicht gewahrt, zumal es sich nicht um (Kredit-)Schulden aus einem "Vertragsverhältnis" handelt, das für potenzielle Geschäftspartner von Interesse wäre (eigentlicher Zweck der Schufa).

Allein die GEZ-Verweigerung führt über Kontopfändung/EV zu Negativ-Schufa und damit zu erheblichen Nachteilen bei Wohnungssuche, Versicherungsabschluss, Kfz-Finanzierung etc.

Der Staat hat freilich ein nachvollziehbares Interesse an einer derartigen "Abstrafung" aufsässiger Untertanen, die auf diese Weise erpressbar gehalten werden.


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