Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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CDU kotet wieder einen verdammt großen Haufen auf's Grundgesetz - diesmal auf Art. 3 (Gleichheit vor dem Gesetz) (Allgemein)

Don Camillo, Thursday, 05.09.2019, 23:18 (vor 1693 Tagen)
bearbeitet von Don Camillo, Thursday, 05.09.2019, 23:26

Zunächst der entsprechende GG-Artikel, der für ALLE - zwingend[!] - verbindlich ist:

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Art 3
(1)
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Und hier der entsprechende, äh, Snickers-aus-dem-Rücken-drück-Vorgang bei IM Erika und ihren Genossen als Vollzitat, frisch von den Russen bei RT:

05.09.2019 - Deutschland
Wohin die Liebe führt: CDU-Politikerin bildet Fraktion mit ihrem AfD-Ehemann
Monika und Horst Franz Schirdewahn sind nicht nur privat ein Paar. In Frankenstein (Rheinland-Pfalz) bilden sie auch eine politische Fraktion. Der Haken an der Sache: Monika ist eine CDU-Kommunalpolitikerin, ihr Mann vertritt die AfD.

Zuvor hatte die CDU ein deutschlandweites Zusammenarbeitsverbot mit der AfD beschlossen. Unter anderem hatte sich CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer gegen eine Kooperation mit der AfD ausgesprochen. Trotz scharfer Kritik aus den eigenen Reihen hält Monika Schirdewahn an der geplanten Zusammenarbeit mit ihrem Ehemann im Gemeinderat von Frankenstein fest. Sie sagte am Donnerstag:
Heute Abend ist die erste Gemeinderatssitzung in Frankenstein und wir bilden jeweils mit einer Person zusammen eine Fraktion.
Schirdewahn ist die einzige CDU-Vertreterin, ihr Ehemann der einzige AfD-Politiker im Gemeinderat. Wegen der vorgesehenen Zusammenarbeit hat der CDU-Kreisvorstand ein Parteiausschlussverfahren gegen die Politikerin auf den Weg gebracht. Wie der CDU-Kreisvorsitzende Marcus Klein gegenüber der Rheinpfalz sagte, war für ihn damit eine rote Linie überschritten:
Die Bildung einer Koalition mit der AfD verstößt gegen Beschlüsse der CDU und ist parteischädigend. Deshalb habe ich Frau Schirdewahn aufgefordert, davon Abstand zu nehmen, oder zumindest ihre Mitgliedschaft ruhen zu lassen.
Gerd Schreiner, der designierte Generalsekretär der rheinland-pfälzischen CDU, kommentierte den Fall folgendermaßen:
Wir können und wir werden das nicht dulden, dass ein CDU-Mitglied mit der AfD eine Fraktionsgemeinschaft bildet. Das widerspricht allem, was uns wichtig ist und was wir beschlossen haben.
Die Entscheidung über den Parteiausschluss soll Mitte September fallen. Monika Schirdewahn hatte angekündigt, sie werde gegen einen Ausschluss "bis in die letzte Instanz gehen". Sie begründet die Zusammenarbeit etwa mit einem Streit um die Trinkwasserversorgung eines örtlichen Wohngebiets.
Internetnutzer stehen dem Bündnis kritisch gegenüber. Auf Twitter hagelte es regelrecht Kritik, in den sozialen Medien kursieren die Hashtags #Frankenstein und #NieWiederCDU:
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Bei #Frankenstein habe ich früher an alte Monsterfilme gedacht, aber AfD/ CDU ist noch grusliger pic.twitter.com/wMcZJI02rR
— Viktoria Hausmann (@ViktoriaHausman) 5. September 2019
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CDU-AfD-Ehepaar arbeitet im Gemeinderat von #Frankenstein zusammen. Das kann nicht lange gut gehen. Er kommt dauernd blau nach Hause und sie ärgert sich schwarz.
— Witze zum Tagesgeschehen (@DailyWitz) 5. September 2019
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Klein fängt es an
Parteiauschluss bitte einzige logische Konsequenz #Frankenstein
— Maskenhaft (@Maskenhaft) 5. September 2019
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"Wer sich nicht an die Vergangenheit erinnert, ist dazu verdammt, sie zu wiederholen" #Frankenstein#niewiederCDU
— Axel (@1909Axel) 5. September 2019

Naja, da soll mal einer sagen, hier würde kein glasklarer Fall für den Verfassungsschutz vorliegen. Und das übrigens auch unter dem Aspekt, daß nach Art 6 Ehe und Familie unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung stehen.


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