Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Lies mal hier .... die wollen nix ändern. Familiengerichte haben Millionen von dt. Kindern auf dem Gewissen. (Familie)

Alfonso, Thursday, 31.10.2019, 15:41 (vor 1639 Tagen) @ Rainer

Wo soll der Nachwuchs leben, wenn sich die Eltern trennen? Bei der Entscheidung ist nicht allein der Wille des Kindes ausschlaggebend, urteilt ein Gericht.

Für die Regelung, ob Trennungskinder bei Mutter oder Vater leben, ist nicht allein der Kinderwille ausschlaggebend. Hat ein Familiengericht bereits entschieden, dass die Kinder bei einem Elternteil leben sollen, kann das nicht ohne Weiteres in ein Wechselmodell umgewandelt werden. Dafür müssen triftige Kindeswohlgründe vorliegen, urteilt das Oberlandesgericht Frankfurt/Main (Az: 1 UF 74/18). Darüber informiert die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Der konkrete Fall

Im konkreten Fall übertrug das Familiengericht nach der Scheidung der Eltern das Aufenthaltsbestimmmungsrecht für die drei Kinder der Mutter. Zwei Jahre später beantragte der Vater, dass die sechs- bis siebenjährigen Kinder bei ihm leben sollten oder wenigstens abwechselnd bei Mutter und Vater im sogenannten Wechselmodell. Den Wunsch hätten auch die Kinder in der Anhörung geäußert.

Doch das wurde abgelehnt. Grundsätzlich sollten bereits getroffene gerichtliche Entscheidungen nur in engen Grenzen abgeändert werden, etwa wenn das Kindeswohl in Gefahr sei. Das sei es im vorliegenden Fall aber nicht. Vielmehr assoziierten die Kinder das Wohnen beim Vater hauptsächlich mit Vorzügen wie Haus, Garten, Spielmöglichkeiten, Haustier.

Das Gericht sah durchaus eine emotionale Bindung der Kinder zum Vater. Es berücksichtigte aber auch, dass er starke Tendenzen zeige, zu beeinflussen oder sogar zu instrumentalisieren.

https://www.t-online.de/leben/id_85492308/nach-trennung-der-eltern-darf-das-kind-entscheiden-wo-es-wohnt-.html

In dem Artikel widerspiegelt sich so richtig der blinde Hass von Familiengerichten gegenüber Männern/Vätern der letzten 70 Jahre. Es werden nur subjektive Feststellungen von Inkompetenten verwertet und dem Vater Mutßmaßungen zur Last gelegt. Nichts davon ist rechtssicher bewiesen, alles ist auslegbar, dieses Gericht glaubt richtig zu handeln ... folgt aber (wie eine Ratte der Abfallspur) den Vorgaben der mütterlichen Anwaltschaft. Kinder haben Mutter und Vater, das geht in die hohlen Birnen dieser Familien"rechts"apparatschniks nie rein. Das die dreckige Anwaltsbande sich ihren "goldenen Esel" erhalten will ... um die eigene Existenz auch weitere Jahrzehnte zu sichern ... ist asozial und für die Bürger nicht mehr akzeptabel. Es wird Zeit, dass es hier ordentlich kracht.


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