Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

Homepage - Archiv 1 - Archiv 2 -- Hilfe - Regeln für dieses Forum - Kontakt - Über uns

125804 Einträge in 30772 Threads, 293 registrierte Benutzer, 242 Benutzer online (1 registrierte, 241 Gäste)

Entweder bist Du ein aktiver Teil der Lösung, oder ein Teil des Problems.
Es gibt keine unbeteiligten Zuschauer!

    WikiMANNia
    Femokratieblog

Familienunrecht muss reformiert werden durch Einführung von Gerichtskämpfen! (Recht)

Referatsleiter 408, Sunday, 11.11.2012, 18:36 (vor 4176 Tagen)

Als Mann/Vater wird man von der FEM-Justiz in diesem Land schlimmer als ein Stück Scheiße behandelt. Das Wort "Geschlechterapartheid" bekommen gerade viele Väter und Falschbeschuldigte bis zum Erbrechen unter die Nase gerieben. Es ist an der Zeit, dass das Familienunrecht reformiert wird. Einen ersten Schritt, damals dachte ich "in die falsche Richtung", hat die Regierung mit der Einführung des mittelalterlichen/inquisitionsähnlichen Gewaltschutzgesetz gemacht. Nun wäre ein weiter Schritt die logische Konsequenz: Die Einführung von Gerichtskämpfen!

[image]

Der Gerichtskampf oder gerichtliche Zweikampf (lat. duellum) war ein Rechtsinstitut im Mittelalter und diente zur Klärung von in anderer Form nicht lösbaren Streitigkeiten, vorrangig unter Rittern und freien Bürgern. Die Entscheidung wurde vom Grundsatz her über lange Zeit als Gottesurteil angesehen. Der Gerichtskampf war der legale Vorläufer der illegalen Duelle zwischen dem 17. und 19. Jahrhundert.

Der Ursprung des ritterlichen Gerichtskampfes liegt im Holmgang, dem gerichtlichen Zweikampf unter Freien, der bei verschiedenen germanischen Stämmen als Mittel der Streitbeilegung üblich war. Dieser rechtliche Brauch verbreitete sich in der Völkerwanderungszeit in ganz Europa. Der Kampf stellte kein bloßes Faustrecht dar, es handelte sich vielmehr um ein prozessuales Mittel im Rahmen eines mehr oder minder geregelten gerichtlichen Verfahrens. Die Gegner oder der Ankläger suchten den Gerichtsherrn auf und baten ihn, den Gerichtskampf austragen zu lassen.

Insbesondere konnte ein solcher Zweikampf auch als Zwischenverfahren zur Klärung der Wahrheitsfrage bei sich widersprechenden Zeugnissen dienen. Nachdem auf diese Weise der Sachverhalt geklärt worden war, konnte der eigentliche Prozess weitergehen. In dieser Form wird die Funktion des Zweikampfes in einem Kapitular Kaiser Ludwigs des Frommen aus dem Jahre 816 geschildert, dem frühesten erhaltenen schriftlichen Zeugnis über eine gerichtliche Kampfregelung. Darin heißt es:

Wenn sich ... (vor Gericht) die Zeugenaussagen beider Parteien widersprechen und keine Partei der anderen weichen will, so sollen zwei aus ihrer Mitte, d. h. einer aus jeder Partei, ausgewählt werden, damit sie mit Schild und Stöcken (cum scutis et fustibus) auf dem Kampfplatz kämpfen. Und der besiegte Kämpfer soll wegen des Meineides, den er begangen hat, seine rechte Hand verlieren. Die übrigen Zeugen aber derselben Partei mögen ihre Hand (durch Geldzahlung) auslösen ... [1].
An dem Kampf konnten zwei oder auch mehr Kämpfer, die sich dann zu gegnerischen Parteien zusammenfanden, beteiligt sein. Es gab auch Berufskämpfer, so genannte Champione oder „Kämpen“, die bei gerichtlichen Zweikämpfen für eine bestimmte Belohnung einen der Beteiligten vertraten. Insbesondere Frauen, Kinder und alte Menschen hatten das Recht, Kampfesstellvertreter aufzubieten.

Der als schicksalhaft aufgefasste Ausgang des Kampfes hatte lange Zeit den Charakter eines (zweiseitigen, d. h. von zwei Parteien gegeneinander erstrittenen) Gottesurteils, da die Rechtsuchenden und die Öffentlichkeit zumindest vom Grundsatz her davon ausgingen, Gott stehe demjenigen Kämpfer bei, auf dessen Seite sich das Recht befindet.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Gerichtskampf

Gerade der Einsatz von "Berufskämpfern" könnte zur Massenflucht aus dem Anwaltsberuf führen. Wenn dieses asoziale Pack statt abzukassieren, plötzlich um sein Leben fürchten muss, um etwas Honorar zu erringen, dann könnten sich gerade Sorgerechtsstreitigkeiten schlagartig über Nacht reduzieren.

Ich bin für eine sofortige Wiedereinführung von Gerichtskämpfen, denn nur so haben Väter im feministischen System eine Chance, dass das Grundgesetz und BGB auch für sie gelten könnte.

Ich persönlich würde in einem solchen Kampf mit unvorhersehbarem Ausgang eine gewisse Spannung vermuten, die vermutlich sogar süchtig machen könnte. Wenn es eine Zeitmaschine gäbe, dann würde ich mal im Mittelalter bei so einer Schlacht mitmachen wollen. Das muss ein ultimatives Erlebnis sein, was einem Jochen Schweizer nicht bieten kann. Also ich hätte z.B. kein Problem damit, anderen Vätern zu helfen, in der Arena gegen die grässliche Ex zu kämpfen und so der Kindesmisshandlung Einhalt zu gebieten.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum