Der Datenschutzkack bietet diskriminierten Vätern jede Menge Potential zur Einwirkung auf Familiengericht & Jugendamt! (Recht)
Ich finde das hier eine sehr interessante Seite besonders für Väter im Sorge-/Umgangsrechtstreit: http://www.arge-famr.org/scriptevortraegeworkshop/351/
Das Thema "Datenschutz" wurde vor 10 Jahren noch nich derart exzessiv ausgekaut. Ich habe mir mal einige der unten aufgelisteten Links in aller Ruhe durchgelesen und allerhand Potential zur Lähmung von Familiengerichten und Jugendämtern gefunden. Kurz gesagt: Der Staat hat mit seinen schwachsinnigen Gesetzen sich jede Menge Fallen selbst gestellt. Ein intelligenter Vater kann diese geschickt für sich nutzen und diesen üblen Leuten selber an den Kragen respektive jede Menge Arbeit verschaffen.
Datenschutz in Kindergarten und Kinderhort
Informationsquelle für Jugendhilfe und Gutachter bei Trennung & Scheidung
Download (PDF, 25kb, 2 Seiten)
Datenschutz in Kindergarten und Kinderhort
Der Verfahrenspfleger im Kindergarten und Hort
Ein Handout für Personal und Eltern
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Datenschutz in Kindergarten und Kinderhort
Schweigepflichtenbindung gegenüber Verfahrensbeistand
Täuschendes Dokument des OLG München im Umlauf.
(Download (PDF, 300kb, 6 Seiten)](Download (PDF, 300kb, 6 Seiten)
Datenschutz bei Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren
oder:
Wenn Hilfe sicher nicht mehr ankommen kann.
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Ich bin mir 100% sicher, dass die von der Familienunrechtsjustiz und den sekundierenden Jugendämtern kaum einer halbwegs Ahnung hat, wie die Gesetzeslage da richtig ist und ausgelegt wird. Das bietet interessierten Vätern jede Menge Sprengstoff zur Beräumung des familiengerichtlichen Gefechtsfeldes. Eigentlich müsste man Idioten wie Heiko Maas & Co dafür echt dankbar sein.
Aus meiner Sicht gehört für einen erfolgreichen Kampf gegen die Väterentsorgung eine penibel dokumentierte Gesprächsführung, um diesen Leuten puncto "Datenschutz" zum eigenen Vorteil so richtig an den Eiern zu ziehen. Man kann diese Leute damit Jahre so beschäftigen und Verfahren rechtmäßig hemmen. Von der strafrechtlichen Relevanz und der den daraus resultierenden dienstrechtlichen Folgen (Befangenheit & Co) mal noch ganz zu schweigen.
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