Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Strafbefehl gegen Lentze: Die Freispruch-Begründung liegt vor. (Recht)

trel, Wednesday, 15.01.2020, 14:04 (vor 1774 Tagen)

Siehe hier.

Interessant ist die eigentliche, sehr ausführliche Begründung ab Seite 5, überschrieben mit III.

Es ist möglich, daß die StA daraufhin den Revisionsantrag zurückziehen wird. Aus feministischer Sicht ist wohl eine Gesetzesänderung wünschenswert, denn ein Gericht kann nur auf gegenwärtig bestehender gesetzlicher Grundlage urteilen, so daß das vorliegende Urteil wohl auch nicht anders ausfallen konnte.

Aber selbst wenn demnächst die gesetzliche Grundlage geändert werden sollte, so kann dies, so vermute ich, nicht mehr in der Weise geschehen, daß einseitig nur Weiber Gegenstand einer Volkszersetzung Volksverhetzung sein können, sondern vielmehr die geschlechtliche Bestimmung als solche in den Gesetzestext hineingenommen wird. Dann dürfte auch die Mannheit nicht mehr beleidigt werden. Das sähe ich als einen Gewinn.

Wenn das Urteil Bestand hat, würde das dann wohl auch in die großen Kommentare zum Strafrecht aufgenommen werden.

trel

Eindeutig: Frauen oder Männer können nicht verhetzt werden.

Andi, Wednesday, 15.01.2020, 15:34 (vor 1774 Tagen) @ trel

Danke für die Erreichung dieses eindeutigen Urteils. Es sagt eindeutig, dass Frauen oder Männer keine verhetzungsfähige Gruppe nach §130 StGB Absatz 1 und 2 sind.

Das bedeutet natürlich auch, dass nicht nur du nicht verurteilt werden kannst, sondern auch nicht z. B. die Redakteure des öffentlichen Rundfunks mit ihrer täglichen Hetze und Hass gegen Männer.

Das finde ich schade. Für Dich freut mich das natürlich.

Gruß,
Andi

Was ist besser: Meinungsfreiheit, oder wenn der Staat unsere Zu- und Abneigungen reguliert?

trel, Wednesday, 15.01.2020, 16:24 (vor 1774 Tagen) @ Andi

Das bedeutet natürlich auch, dass nicht nur du nicht verurteilt werden kannst, sondern auch nicht z. B. die Redakteure des öffentlichen Rundfunks mit ihrer täglichen Hetze und Hass gegen Männer.

Das finde ich schade.

Ich sehe es anders.

Mir wäre es am liebsten, wenn der Staat unsere sprachlich und bildlich geäußerten Gefühlsurteile möglichst gar nicht regulieren würde. Konkret: Jeder soll jeden, auch jede Gruppe öffentlich beurteilen dürfen, wie er will - solange er dabei keine Gewalt anwendet. Selbst Aufrufe zur Gewalt sollten erlaubt sein. Zu bestrafen ist nur, wer solchen Aufrufen folgt.

Wir müssen zurückfinden zur Tatjustiz, wegfinden von der Gesinnungsjustiz.

Zu welchem Zweck gibt es den Staat? Im Grunde hat er nur zwei Aufgaben: die äußere und die innere Sicherheit zu garantieren. Der ersten Aufgabe dient die Armee, der zweiten die Polizei. In beiden Fällen geht es eigentlich um Grenzsicherungen. Es gibt die Grenze, welche den Staat von außen gegen Eindringlinge schützt; und es gibt die Grenzen, welche Bürger unter sich nicht überschreiten dürfen, ohne sich der Gewaltausübung schuldig zu machen.

Im vorliegenden Falle handelt es sich um einen politischen Prozeß, d.h. um eine Instrumentalisierung der Strafjustiz durch einen ideologisierten, insofern entarteten Staat. Es ist dem Richter hoch anzurechnen, daß er sich eindrücklich bemüht hat, die Rechtsgrundlage zu finden, um eine solche Instrumentalisierung abzuwehren.

trel

Vollumfängliche Zustimmung!

Mus Lim ⌂ @, Wednesday, 15.01.2020, 16:52 (vor 1774 Tagen) @ trel

- kein Text -

--
Mach mit! http://wikimannia.org
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Der einzige „Hirni“ hier weit und breit.
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Suchmaschinen-Tags: Abtreibung, Beschneidung, Genitalverstümmelung, Familienzerstörung

Was ist besser: Meinungsfreiheit, oder wenn der Staat unsere Zu- und Abneigungen reguliert?

Andi, Wednesday, 15.01.2020, 18:40 (vor 1774 Tagen) @ trel

Was besser ist? Keine Ahnung. Mir ist wichtig, dass die Regeln für alle Personen und Meinungen gleich sind. Also nicht unterschiedlich je nach Person und Meinung.

Gruß,
Andi

Hinweis

Alfonso, Wednesday, 15.01.2020, 21:15 (vor 1774 Tagen) @ trel

Wir müssen zurückfinden zur Tatjustiz, wegfinden von der Gesinnungsjustiz.

So recht du hast, so für unwahrscheinlich halte ich das. Diese Gesinnungsjustiz ist doch die (schwindende) Muskelmasse, die diesen Berg fahlen kommunistischen Fleisches noch zusammenhält.

Meinungsfreiheit?

Nix Presse, Wednesday, 15.01.2020, 17:40 (vor 1774 Tagen) @ Andi

Ein Redakteur besitzt in dem Augenblick kein Recht auf Meinungsfreiheit, wenn er als Redakteur arbeitet. Als Redakteur ist er während seiner Arbeit von der Meinungsfreiheit abgegrenzt. Das ist zu unterscheiden! Der Redakteur unterliegt als Journalist während seiner Tätigkeit dem Presse-Kodex. Und im Kodex gibt es kein Paragraph: Hetze und Verunglimpfung. Das heisst er kann sehr wohl zur Verantwortung gezogen werden. Nur ist es heute so, dass das Presse-Gesindel zusammenhält. Ab und an werden zwar "Maßnahmen" ergeiffen (siehe Relotius), aber nur um die Gemüter zu beruhigen.

Ich möchte mal anmerken ...

Alfonso, Wednesday, 15.01.2020, 21:12 (vor 1774 Tagen) @ trel
bearbeitet von Alfonso, Wednesday, 15.01.2020, 21:21

... das mir dieses Irren-Deutsch nicht zu hoch, wohl aber zu dämlich ist. Das zu verstehen würde mich ja letztlich genauso verblöden wie diese "Juristen" selbst. Ich will nicht deren Schicksal erleiden. Ein normales Leben möchte ich führen.

Dann sei noch angemerkt, dass der ganze Schriftsatz ... und überhaupt das seltsame Brombori generell nicht nötig war. Hier hat doch jeder gewusst, dass du TREL, Recht hast. Warum müssen die das erst noch mit solch einer Salbaderei "untersuchen"? Hätte man diese "Juristen" in dieser Zeit zur Abschiebung von kriminellen Flüchtlingen eingesetzt, deren wurzelloses Dasein hätte wieder einen Sinn bekommen. Und auch du hättest dich sinnvollen Dingen widmen können. Diese Juristen haben sich Problemen gewidmet, die es ohne sie gar nicht geben würde.

Letzte 2 Fragen:

Was macht eigentlich nun Herr Brautmeier? Es war ja letztlich alles umsonst. Das ist ja auch ein Sachstand, den man eigentlich medial erörtern müsste.

Warum haben die dich nicht von Anfang an wie einen Ausländer behandeln können? Da wird doch quasi auch jeder freigesprochen. Stattdessen zwingt man dir solch ein traumatisierendes Verfahren auf. Diese Ungleichbehandlung ist schockierend. Vermutlich rassistisch motiviert. Wundern würde mich das nicht.

Gute Arbeit - aber was mich stört...

Don Camillo, Thursday, 16.01.2020, 01:25 (vor 1774 Tagen) @ trel

Und das Ergebnis lautet:
Lentze vs Gesinnungsfaschisten: 1 : 0
s_applaus

---

Aber:

Siehe hier.

[...] Die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen sowie die dem Angeklagten darin entstandenen eigenen, notwendigen Auslagen werden der Staatsdkasse auferlegt. [...]
Ist das richtig, daß die "Vorgänger-Instanz" vorsätzlich Scheiße gebaut hatte und mit ihrem schändlichen, rechtsbeugerischen Treiben Schaden Verursacht hat und nun die Allgemeinheit dafür blechen soll? Wie sieht das aus, wenn ich dem Richter mal seine Fresse poliere? Zahlt dann auch die Staatskasse?

Zur Erinnerung:
Strafgesetzbuch § 339 Rechtsbeugung
Ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.

Es war der normale Verlauf

trel, Thursday, 16.01.2020, 11:21 (vor 1773 Tagen) @ Don Camillo
bearbeitet von trel, Thursday, 16.01.2020, 11:27

Ist das richtig, daß die "Vorgänger-Instanz" vorsätzlich Scheiße gebaut hatte und mit ihrem schändlichen, rechtsbeugerischen Treiben Schaden Verursacht hat

Mit vorliegendem Verfahren wurde juristisches Neuland betreten, und das mag die Gegensätzlichkeit der Urteile erklären. Davon abgesehen ist es normal, daß Gerichte zu verschiedenen Urteilen kommen. Darum gibt es den Instanzenweg.

Daß der Richter in vorheriger Instanz absichtlich und wider besseres Wissen mich schuldig gesprochen hat, glaube ich nicht. Er wußte es nicht besser. Was soll man von einem Amtsrichter, also einem solchen unterster Qualifikation, auch mehr erwarten? Ich sehe das keineswegs als einen Skandal, denn wie gesagt, es steht einem ja frei, die nächsthöhere Instanz anzurufen.

Und wie schon von mir erwähnt: Hier handelt es sich um einen politischen Prozeß. Da geht es zunächst um Einschüchterung, und dazu diente z.B. die Wohnungsdurchsuchung. Eine solche ist nur sinnvoll, um Beweise oder Material zur Vorbereitung einer Straftat zu sichern. Im Falle des Vorwurfs einer Volksverhetzung ist sie vollkommen widersinnig, denn hier muß nichts bewiesen und kann nichts sichergestellt werden. Der strafbare Akt besteht ja in der Veröffentlichung und gerade nicht in der Geheimhaltung von Gedanken. Denken dürfen wir (noch) alles; äußern dürfen wir unsere Gedanken nur eingeschränkt. Darauf gründet sich der § 130 StGB.

Bezeichnend für den politischen Charakter des Verfahrens ist auch, daß von meinen Internetauftritten ausgerechnet das Diskussionsforum beseitigt werden soll, welches vergleichsweise "harmlose" Äußerungen enthält. Es geht also um den gesellschaftlichen Diskurs, den ein solches Forum im Prinzip ermöglicht, und welcher einem demokratisch nicht autorisierten Maßnahmenstaat konträr gegenübersteht. Der Maßnahmenstaat will keine pluralistische Gesellschaft, die über ihre Belange selbst verhandelt. Letztlich will er die totale Lenkung. Zu diesem Zweck bedient er sich anfänglich der Einschüchterung, also des Terrorismus im usprünglichen Wortsinne. (Der Ursprung liegt in der Französischen Revolution.) Es geht im Terrorismus nicht darum, zu töten, sondern es geht darum, ein Klima der Angst zu erzeugen. "Terror" heißt wörtlich Schrecken; gemeint ist also ein seelischer Zustand, nicht die physische Vernichtung.

In meinem Falle hat - vorläufig - der Rechtsstaat über den Maßnahmenstaat gesiegt. Aber den Sieg gibt es nicht umsonst. Und ich finde das gerecht. Wir sind doch erwachsene Menschen. Die Welt, wie wir sie wollen, müssen wir selber schaffen, anstatt zu verlangen, daß sie uns vorgesetzt wird. Das Leben besteht aus Mühe, Kampf und Verlusten - und aus Erfolgen. Anders wäre es doch auch langweilig, nicht wahr? ;-)

trel

[image]

Danke für die Erläuterungen und Einordnung!

Wiki, Thursday, 16.01.2020, 11:54 (vor 1773 Tagen) @ trel

- kein Text -

Die Richter-Sau (WDR-Sprech) gehört an die Wand gestellt (Thunberg-Sprech). Frage: Ist "Gaskammer" schon freigegeben?

Don Camillo, Thursday, 16.01.2020, 19:23 (vor 1773 Tagen) @ trel

Daß der Richter in vorheriger Instanz absichtlich und wider besseres Wissen mich schuldig gesprochen hat, glaube ich nicht. Er wußte es nicht besser.

"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" - ist die Floskel, die man aus dem dreisten Maul von derlei Maden (oder verschriftlicht in Urteilen) schon des öfteren vernommen hatte.

Was soll man von einem Amtsrichter, also einem solchen unterster Qualifikation, auch mehr erwarten?

Bei einer derart einfachen Aufgabe? Na daß das parasitäre Schwein (WDR-Sprech) das macht, wofür es den rund 10-fachen Lohn eines normalen Arbeiters abschmarotzt: Keine Rechtsbeugung betreiben. Daher die Frage zum Wort in der Überschrift und ob man das bereits öffentlich für Verfahrens-Vorschläge bei solchen Fällen verwenden darf. :-D

Hinweis: Und selbstredend kann jeder einen ggf. im Beitrag gefundenen "Populismus"* behalten.

Anmerkung: *Populismus (von lat. populus: das Volk, die Menge, die Gemeinde): Dem Volk nach dem Mund reden oder (schreiben) - sprich - das sagen was sich keiner zu sagen traut aber fast jeder denkt.

---

PS:
Guter Beitrag zum Stand der Dinge!

Warum schützt Du einen Rechtsbeuger?

Steffen, Thursday, 16.01.2020, 23:16 (vor 1773 Tagen) @ trel

Daß der Richter in vorheriger Instanz absichtlich und wider besseres Wissen mich schuldig gesprochen hat, glaube ich nicht. Er wußte es nicht besser. Was soll man von einem Amtsrichter, also einem solchen unterster Qualifikation, auch mehr erwarten? Ich sehe das keineswegs als einen Skandal, denn wie gesagt, es steht einem ja frei, die nächsthöhere Instanz anzurufen.

Und wenn der in die nächsthöhere Instanz gelangt?

"Er wußte es nicht besser" ist keine Entschuldigung. Ein Richter hat das geltende Recht zu kennen, oder er ist in diesem Amt fehl am Platz.

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