Da hier nach § 802g ZPO die Vermögensauskunft verweigert wird schlage ich 6 Monate Beugehaft gemäß § 70 Abs. 2 StPO vor (GEZ)
... denn es handelt sich schließlich um ein Kartoffel-Koma. Und vor dem Gesetz sollten alle Kartoffeln gleich sein. Geltendes Unrecht muß bei Kartoffeln bis zum Ende durchgesetzt werden! Das ist wie auf der Titanik: Die Kapelle spielt weiter bis das Wasser das Instrument flutet.
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- GEZ-Bestien: Koma-Patientin sollte GEZ bezahlen! -
Alfonso,
19.01.2020, 12:55
- Da hier nach § 802g ZPO die Vermögensauskunft verweigert wird schlage ich 6 Monate Beugehaft gemäß § 70 Abs. 2 StPO vor - Don Camillo, 19.01.2020, 17:14