Kindererziehung: Ihr Plus für die Rente (Vaeter)
Ihre Kindeserziehung kann sich auf viele Arten positiv auf Ihr Rentenkonto auswirken. Wir honorieren Ihre Kindererziehung deutlich.
Das Wichtigste im Überblick
Ist Ihr Kind bzw. sind Ihre Kinder vor 1992 geboren? Dann werden Ihnen pro Kind bis zu 2 Jahren und 6 Monaten an Kindererziehungszeiten gutgeschrieben. Diese gesetzliche Neuregelung ist umgangssprachlich auch unter dem Begriff "Mütterrente" bekannt.
Sollte Ihr Kind 1992 oder später geboren sein, beträgt die Gutschrift bis zu 3 Jahren pro Kind.
Zusätzlich erhalten Sie, unabhängig vom Geburtsjahr Ihres Kindes, maximal 10 Jahre Kinderberücksichtigungszeiten angerechnet.
Genau hier an diesem Punkt wird der Krieg gegen Frauen und Männer ausgespielt und angezettelt!!!!!!!
Die Erziehungszeiten müssen Sie selbst beantragen, sonst zählen sie nicht zur Rente!
Es kann immer nur ein Elternteil zur selben Zeit von der Erziehung profitieren. Machen Sie sich also schon im Vorwege Gedanken darüber, wem die Zeit bei der Rente angerechnet werden soll. Sonst wird die Erziehung immer der Kindesmutter gutgeschrieben.
Viele unaufgeklärte Väter / Männer wissen also nicht, wie sie um ihre Rente betrogen werden. Grundsätzlich werden immer die Erziehungszeiten zur Rente nur Mütter übertragen, auch dann, wenn sich nur der Vater um das Kind gekümmert hat.