Weinstein-Prozess: Infos und Update (Recht)
Die Fakten:
Weder Anklage noch Verteidigung konnten forensische Beweise vorlegen.
Aussage gegen Aussage: Weinstein sagte nicht aus, liess bloss seine Verteidigerin für sich sprechen. Die beiden angeblichen Opfer haben sich nach der angeblichen Tat unzählige Male mit Weinstein getroffen. Es liegen auch Textnachrichten vor, aus welchen hervorgeht, dass die angeblichen Opfer mit Weinstein eine intime Beziehung (lange Dauer nach der angeblichen Tat!!!) pflegten.
Die Geschworenen haben drei Tage ohne Ergebnis beraten. Heute ist der vierte Tag der Beratungen.
Unfairer Prozess / kein rechtstaatliches Verfahren:
Belastende Aussagen von weiteren Frauen, die keine Anzeige eingereicht haben oder deren angebliche Taten längst verjährt sind. Solche Aussagen sind gleich doppelt irrelevant: Erstens tragen sie zu den verhandelten Fällen nichts bei. Zweitens würden selbst bewiesene sonstige Taten nichts hergeben für die Frage, ob in den verhandelten Vorkommnissen es zu Straftaten gekommen ist. Man darf nicht jemanden wegen z.B. Diebstahls verurteilen, nur weil es bewiesen ist, dass er sonst wo auch schon mal gestohlen hat!!!
Feministische «Expertenzeugin» Barbara Ziv: Behauptete, es sei durchaus üblich, dass Frauen nach einer Vergewaltigung mit dem Täter «Best Friend» seien, weshalb dies vorliegend nicht dagegenspräche, dass die Tat begangen wurde.
Für diesen hanebüchenen Unsinn gibt es natürlich nicht nur keinen wissenschaftlichen Beweis, sondern im Gegenteil ist es so, dass in solchen Fällen es sich oft beweisen lässt, dass die Frauen gelogen haben. Zeugen, welche feministische Mythen unters Volk mischen, haben im Zeugenstand in einem rechtstaatlichen Verfahren nun wirklich nichts verloren.
Es bleibt spannend……….
Grüsse
Manhood
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Swiss Lives matter!!!