Arzt gekündigt, weil Vater bei OP zuschaute (Recht)
Ob dies wohl im umgekehrten Fall so entschieden worden wäre?
"Das LAG verwarf zwar wegen des Alters des Klägers und dessen bislang beanstandungsfreies Arbeitsverhältnis die fristlose Kündigung. Die fristgemäße Kündigung sei jedoch wirksam. Der Kläger habe seine Aufklärungspflicht verletzt, da er die Patientin nicht über die Anwesenheit des 90-Jährigen informiert und ihr Einverständnis eingeholt hatte.
Auch die Würde der Patienten sei „gravierend missachtet“ worden, so das LAG in seinem Urteil vom 06.12.2012. Zumindest zeitweise seien Brust und Schambereich entblößt gewesen. Der Schutz der Menschenwürde und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gebiete es aber, dass während einer OP nur Personen anwesend sind, die an der Durchführung der Operation auch beteiligt sind. Auch habe der Kläger mit dem Mitbringen seines Vaters gegen Hygienevorschriften verstoßen, da jede weitere Person im OP-Saal die Gefahr der Übertragung von Krankheitserregern erhöht.
Das Verhalten des Chefarztes sei daher eine „nicht mehr hinnehmbare Entgleisung“, die eine Kündigung rechtfertigt, so die Mainzer Arbeitsrichter."
Hat nicht auch das LAG Mainz dieses Urteil gefällt, nach dem Frauen gegenüber Schwerbehinderten vorteilhaftere Parkplätze eingeräumt werden dürfen?