Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Beängstigender ist, daß dem Bundeskanzler im V-Fall die Armee direkt untersteht (Politik)

Don Camillo, Monday, 16.03.2020, 21:46 (vor 1657 Tagen) @ Alfonso

Noch in der Wikilügia vorhanden:

Verteidigungsfall
→ Hauptartikel: Verteidigungsfall (Deutschland)
Seit 1956 sieht das Grundgesetz vor, dass während des Verteidigungsfalls die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte vom Bundesminister für Verteidigung an den Bundeskanzler übergeht. Diese auch als „lex Churchill“ bezeichnete Vorschrift ist in Artikel 115b des Grundgesetzes (bis 1968 in Artikel 65 a Absatz 2) enthalten und soll dafür sorgen, dass in Zeiten außerordentlicher Krisen der Bundeskanzler als starker Mann, bzw. als starke Frau, alle Fäden in der Hand hält.

Bisher haben die Lügenmedien darüber noch nicht in Kenntnis gesetzt. Werden die wahrscheinlich auch nicht machen. Der Danisch hatte das allerdings bereit angesprochen:


Notstandsrecht
16.3.2020 1:00 - Ganz aktuell.
Sie wurden angeblich in der Bundesrepublik noch nie eingesetzt, aber es könnte jetzt erstmals soweit sein: Die Notstandsgesetze. Hier ein erster Überblick.
Daraus stammt übrigens auch das Widerstandsrecht.
Falls im Verteidigungsfall der Deutsche Bundestag nicht zusammentreten kann, werden seine Funktion und die Funktion des Bundesrates vom Gemeinsamen Ausschuss übernommen. Der Gemeinsame Ausschuss besteht zu zwei Dritteln aus Mitgliedern des Bundestages und zu einem Drittel aus Mitgliedern des Bundesrates. Der Gemeinsame Ausschuss kann das Grundgesetz nicht ändern.
Denn Fall, dass der Bundestag wegen Quarantäne oder Krankheit nicht zusammentreten kann, hat man anscheinend nicht gedacht.
Auch sonst hat man an Pandemien und sowas nicht im Detail gedacht, aber die Richtung schon erkannt:
Bei Naturkatastrophen und besonders schweren Unglücksfällen können nach Art. 35 GG neben der Polizei auch die Bundespolizei und die Bundeswehr eingesetzt werden. Bei länderübergreifenden Katastrophen kann die Bundesregierung den Ländern Weisungen erteilen.
Ich denke, man kann das Corona-Virus durchaus unter „Naturkatastrophen” einordnen, ohne das Recht zu überdehnen.
Die Bundesregierung kann somit also den Ländern Weisungen erteilen.

Für den Fall daß, die den Notstand ausrufen möchte ich noch an die erste Amtshandlung von DASMerkel erinnern: Die Drecksau hatte damals - noch als Umweltminister - die radioaktiven Giftmüll-Fässer in der Asse versenkt. Danach folgte die wohl bekanntere Schneise der Vernichtung des Landes (Banken-, Energie-, Wirtschaftskrise, Gender-Faschismus, Ausländerflutung, CDU-Zerstörung, ...). Dann mal gute Nacht Deutschland!


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