Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

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Ein Richter über das Corona-Chaos der Justiz (Recht)

Christine ⌂ @, Tuesday, 31.03.2020, 13:56 (vor 1696 Tagen)

[..]Haben Sie sich neben allem Wirbel um Corona einmal Gedanken macht, ob und wie die Justiz, speziell die Strafjustiz, in Zeiten von Corona funktioniert? Es herrscht leider ein ziemliches Chaos. Ich möchte von meinen Erfahrungen berichten. Ähnliche Dinge passieren vermutlich auch an anderen Gerichten.[..]
 
Sollen Hauptverhandlungen fortgeführt werden, in denen sich Angeklagte in Untersuchungshaft befinden, die zu jedem Verhandlungstermin von Justizwachtmeistern in Hand- und Fußfesseln vorgeführt werden? Dabei ist der Untersuchungsgefangene jeweils mit einer Handfessel an einen Wachtmeister im Abstand von etwa 20 Zentimetern gefesselt, und beim Anlegen oder Lösen der Handfessel bleibt auch ein Körperkontakt nicht aus. Ist das auch in Zeiten von Corona in Ordnung? Die Entscheidung bleibt jedem Richter selbst überlassen. Klare Anweisungen gibt es dazu nicht.[..]
 
Viele Strafverteidiger beantragen jetzt reihenweise die Aufhebung der Haftbefehle, weil wegen Corona nicht mit einer Hauptverhandlung innerhalb von sechs Monaten zu rechnen sei. Das nenne ich übles Ausnutzen einer Notlage, da die Verzögerung durch Corona nicht aus der Sphäre der Justiz stammt, sondern als Schicksal über unsere gesamte Gesellschaft hereingebrochen ist. Und ausgerechnet in einer solchen Krise, die andere Leute in den Tod oder in den wirtschaftlichen Ruin führt, soll es zwingendes Recht sein, dass die Untersuchungsgefangenen privilegiert und allein deshalb aus der U-Haft entlassen werden, weil innerhalb von sechs Monaten – eine Frist, die selbst im Normalbetrieb von unserer Justiz nur mit „Ach und Krach“ eingehalten werden kann – mit der Verhandlung nicht begonnen werden kann? Das kann nicht richtig sein.
 
Die meisten Strafverteidiger werden jetzt reflexartig sagen, dass es ja nicht dem Untersuchungsgefangenen zum Nachteil gereichen dürfe, wenn wegen Corona keine rechtzeitigen Verhandlungen mehr stattfinden. Es gelte doch die Unschuldsvermutung. Denen sage ich: Doch, das kann auch dem Untersuchungsgefangenen zum Nachteil gereichen. Der hat dann eben einfach „Pech“, wie auch viele andere Mitmenschen zur Zeit in unserem Land Pech haben, die durch Corona wirtschaftlich ruiniert werden oder die daran sterben.[..] https://www.achgut.com/artikel/Ein_Richter_ueber_das_Corona_chaos_der_Justiz

Ein interessanter Bericht eines Richters.

Christine

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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohl angepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein

Tags:
Corona-Virus


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