Umgang auch bei Kontaktsperre u. Reisesperre (Familie)
Hallo zusammen
Es gibt eine Diskrepanz zwischen der momentanen Gesetzeslage, nach denen der Umgang mit den Kindern bei getrennten Eltern auch beim momentanen bundesweiten Kontaktverbot und auch bei den in manchen Bundesländern geltenden Reisesperren (z. B. Bayern, Mecklenburg-Vorpommern) weiter erlaubt ist (hier und hier) und der Darstellung der meisten Journalisten, die davon reden, dass wegen Corona die Kinder ihre getrennt lebenden Väter nicht mehr sehen können z. B. hier).
Bleibt gesund.
Andi
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