Gesinnungsrichter vom EuGh urteilen: Jedes Land muß illegale Einwanderer reinlassen (Allgemein)
Damit haben wir nun schriftlich, was die EU in Wirklichkeit ist:
02.04.2020 - EuGH-Urteil
Ungarn, Polen und Tschechien haben gegen EU-Recht verstoßen
Die osteuropäischen EU-Staaten hätten in der Flüchtlingskrise von 2015 die Aufnahme von Geflüchteten nicht ablehnen dürfen. Das verstößt gegen EU-Recht, urteilt der EuGH.
- Quelle: ZEIT ONLINE, AFP, dpa, and
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EuGH-Urteil: Die drei Länder hätten sich nicht weigern dürfen, EU-Beschlüsse zur Umverteilung von Asylbewerbern aus Griechenland und Italien umzusetzen.
Die drei Länder hätten sich nicht weigern dürfen, EU-Beschlüsse zur Umverteilung von Asylbewerbern aus Griechenland und Italien umzusetzen. © Marko Djurica/Reuters
Polen, Ungarn und Tschechien haben gegen EU-Recht verstoßen. Die drei Länder hätten sich nicht weigern dürfen, EU-Beschlüsse zur Umverteilung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern aus Griechenland und Italien umzusetzen, lautet ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).
Die EU-Innenminister hatten im September 2015 gegen den Widerstand osteuropäischer Staaten eine Umverteilung von Asylbewerberinnen und -bewerbern beschlossen. Sie sollten nach einem Quotensystem von Italien und Griechenland in andere Mitgliedsstaaten gebracht werden. Weil sich Polen, Ungarn und Tschechien aus Sicht der EU-Kommission nicht daran hielten, erhob diese im Dezember 2017 eine Vertragsverletzungsklage. Ungarn war zuvor im September 2017 zusammen mit der Slowakei mit einer Klage gegen die Umverteilung vor dem EuGH gescheitert. Die zuständige Generalanwältin in dem jetzigen Verfahren sprach sich im vergangenen Jahr dafür aus, den Klagen der Kommission stattzugeben.
Ein Strafmaß benannte der EuGH noch nicht. Dazu müsste die EU-Kommission das Gericht erneut anrufen und finanzielle Sanktionen beantragen. Dann würde der Gerichtshof die Höhe der Strafe berechnen. Dabei werden Dauer und Schwere des Verstoßes berücksichtigt, aber auch die Wirtschaftskraft des Landes.
EU-Kommission will neuen Migrationspakt vorlegen
Die EU ist seit Jahren zerstritten über ihre Asylpolitik. Staaten wie Griechenland, Italien und Spanien an den südlichen Außengrenzen fordern eine Reform der sogenannten Dublin-Regeln. Danach ist meist jener Staat für einen Asylantrag zuständig, auf dessen Boden die Schutzsuchenden zuerst europäischen Boden betreten haben. Länder wie Ungarn, Polen oder auch Österreich lehnen es jedoch kategorisch ab, verpflichtend Asylbewerberinnen und Asylbewerber aufzunehmen. Nach Ostern will die EU-Kommission unter Ursula von der Leyen einen neuen Migrationspakt vorlegen.
Erst kürzlich hat der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) vor einer humanitären Katastrophe auf den griechischen Inseln gewarnt. Dort und auch an der türkisch-griechischen Grenze sitzen Tausende Geflüchtete fest. In den überfüllten Lagern auf den Inseln herrschen menschenunwürdige Zustände, zahlreiche Hilfsorganisationen sind mittlerweile abgereist und haben die Menschen sich selbst überlassen. Insgesamt leben auf den Inseln Lesbos, Chios, Samos, Leros und Kos derzeit rund 40.000 Migrantinnen und Migranten – bei einer Kapazität von 6.000 Plätzen.
Das ist Gesinnungsjustiz in einer Diktatur. Die Bürger der Länder tun gut daran, wenn sie alle EU-Propagandisten aus ihren Ländern schmeißen oder wegen Hochverrat knasten. Sofortiger EU-Austritt ist ab nun wichtigste Handlung.