Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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RA Beate Bahner gibt Anwaltszulassung zurück: Rechtsstaat ist gestorben (Politik)

Andi, Saturday, 11.04.2020, 12:42 (vor 2161 Tagen) @ Marvin

Ich habe Zweifel an der Aktion dieser Rechtsanwältin.

Ich persönlich halte es für sinnvoll, im Rahmen befristeter Notstandsgestze vorrübergehend demokratische Grundrechte aufzugeben, wenn dadurch Schaden abgewendet wird, der eine größere Einschränkung demokratischer Grundrechte bewirkt.

Die für mich offenen Fragen dazu:
Rechtfertigt der Verlust an Lebenszeit durch CoViD-19 die vorübergehende Aufgabe demokratischer Grundrechte?
Ist die Aufgabe der Grundrechte geeignet, um den Verlust an Lebenszeit zu beschränken? Und ist dies das Ziel dieser Grundrechteaufgaben?

Gruß,
Andi


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