Wer kennt den "Artikel 20b GG"? (Recht)
Wiki, Saturday, 11.04.2020, 22:08 (vor 1687 Tagen)
Artikel 20 GG
Alfonso, Sunday, 12.04.2020, 11:55 (vor 1686 Tagen) @ Wiki
Da steht im Originaltext:
"(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt."
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_20.html
Ich nehme das mal auseinander:
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.
- Innerhalb der politischen Klasse gibts zum "Volk" unterschiedliche Auslegungen. Für Habock gibt es kein Volk, aber nur ... wenn "Volksverrat" als Straftatbestand für Politiker zur Disposition steht. Wenn einer eine andere Meinung hat, dann ist das "Volksverhetzung" und natürlich strafbar. Genau da gibts dann wieder ein Volk.
- Für Merkel gehört alles zum Volk, was hier kurz oder länger lebt. Rechte haben aber nur die hier noch nicht länger Lebenden. Der Rest hat nur Pflichten.
- Mit dem Begriff "Staatsgewalt" verbinde ich heute das Wirken von Merkels Antifa.
Den Absatz muss man, um ihn zu verstehen, in 2 gleiche Teile teilen:
Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen ./. und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
Im Klartext: Ja, es gibt Wahlen, aber deren Ergebnisse sind nicht so wichtig. Die Staatsgewalt üben deshalb nur
- besondere Organe der Gesetzgebung
- die vollziehende Gewalt
- Rechtssprechung aus.
Den Vollzug dieses Prinzips haben wir in Thüringen erlebt. Demokratisch wurde dort ein Ministerpräsident gewählt, aber es passte "besonderen Organen der Gesetzgebung" nicht. Die Staatsgewalt hat also nicht das Volk, vertreten durch das Parlament, ausgeübt, sondern Merkel.
Recht ist Auslegungssache. Und die herrschende/politische Klasse legt es eben so aus, dass es ihnen persönlich gut geht, sie an der Macht bleiben .... kurzum: Sie sich weiterhin tagtäglich am Troge des Volksvermögens regelrecht besinnungslos fressen können. Das Verhältnis Parasit ./. Wirt soll unverändert fortgelten.