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In Sachsen dreht die SED durch! Bürger sollen sich Corona-Gott unterwerfen! (Politik)

Alfonso, Friday, 17.04.2020, 15:52 (vor 1468 Tagen) @ Manhood

Neue Coronaverordnung - Ausflüge sind in Sachsen wieder möglich – Maskenpflicht beim Einkaufen",

"Sachsen lockert in einigen Bereichen die Einschränkungen wegen des Coronavirus. So werde die Ausgangsbeschränkung wieder aufgehoben. Im Nahverkehr und beim Einkaufen gilt künftig eine Maskenpflicht.","articleBody":"Vom kommenden Montag sind Ausflüge in Sachsen wieder möglich. Das erklärte Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) am Freitag. „Wir wollen die Ausgangsbeschränkungen beenden“, erklärte er. Tagesausflüge seien wieder möglich. Damit habe sich auch die Diskussion um einen 15-Kilometer-Radius erledigt. Überregionale Fahrten oder gar Übernachtungen soll die Lockerung nicht umfassen. Eine konkrete Kilometerbeschränkung gibt es nicht. „Man kann soweit fahren, wie man an einem Tag schafft“, so Kretschmer. Allerdings seien die Personen, die an so einer Fahrt teilnehmen dürften, genau definiert. Dazu zählen die Menschen die gemeinsam in einem Hausstand lebten. Außerdem dürfte eine weitere Person, die nicht zu diesem Kreis zählt, mitfahren. Sachsen geht damit von einer bisher geltenden Ausgangsbeschränkung ab, bleibt aber bei einer Kontaktbeschränkung. „Ich will die Erwartung ein wenig dämpfen“, sagte Kretschmer mit Blick auf die Lockerungen. Das Virus sei weiter verbreitet und es sei bisher nicht gelungen einen Impfstoff zu entwickeln. Es gelte deshalb ein Abstand zu halten. Maskenpflicht wird eingeführt: Kretschmer kündigte zudem an, das von Montag an im öffentlichen Nahverkehr und in Geschäften eine Maskenpflicht besteht. Möglich seien handelsübliche oder selbst genähte Gesichtsabdeckungen, aber auch Schals und Tücher. Gesundheitsministerin Petra Köpping (SED) kündigte zudem an, dass Läden mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern diese nicht durch Absperrungen verkleinern dürfen. Diese Geschäfte müssten geschlossen werden. Anders verhält es sich, wenn die Verordnung eine Öffnung ausdrücklich zulässt, wie bei Supermärkten. Gottesdienste wieder möglich: In einem Umfang von bis zu 15 Besuchern sollen auch Gottesdienste wieder möglich sein, so Kretschmer. Pfarrer und Kantoren werden nicht mitgerechnet. Die Zahl 15 gilt auch für Familienfeiern wie Hochzeiten oder Taufen. Köpping appellierte aber: „Werden sie nicht leichtsinnig, gerade bei solchen Anlässen besteht eine große Infektionsgefahr.“ Die Ministerin konkretisierte später noch einmal, dass Feiern im Sinne von Partys damit nicht gemeint sind, nur die Trauungen, Taufen oder auch Beerdigungen selbst. Andere Feiern wie Junggesellenabschieden dagegen blieben untersagt. Lockerungen für Gastronomie in Sicht: „Wenn es uns gelingt, die Infektionszahlen weiter niedrig zu halten, können wir ab 4. Mai über weitere Lockerungen sprechen“, so der Ministerpräsident. Er kündigte dann auch Erleichterungen für die Gastronomie an. „Die Branche braucht jetzt ein Licht, ein Zeichen“, so Kretschmer. In der nächsten Woche sollen die konkreten Schritte diskutiert werden. Der Ministerpräsident nannte noch keinen konkreten Termin, wann Restaurants und Kneipen wieder öffnen dürfen. Zoos sollen am 4. Mai öffnen: Und noch eine Lockerung stellte Kretschmer in Aussicht. Zoos sollen mit der nächsten Aktualisierung der Verordnung am 4. Mai wieder öffnen. Notbetreuung von Kindern ausgeweitet: Zudem wurde der Anspruch auf Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen, Grund- und Förderschulen erweitert. Für Kinder und Grundschüler, deren Eltern in systemrelevanten Sektoren beschäftigt sind, wird eine Notbetreuung angeboten. Zu den systemrelevanten Berufen gehören folgende Sektoren: Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, Gerichtsvollzieher, Bestattungswesen, Verkaufspersonal im Einzelhandel, Handwerker, Beschäftigte der stationären Kinder-, Jugendlichen- und Behindertenhilfe, Tierpfleger, Schüler mit eigenen Kindern mit Betreuungsbedarf sowie das für den Schuldienst an Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft erforderliche Personal. Ein Anspruch auf die Notfallbetreuung liege nur vor, wenn beide Personensorgeberechtigten in systemrelevanten Berufen tätig seien, teilte das Kultusministerium mit. Ausnahmsweise besteht auch ein Anspruch, wenn nur einer der Personensorgeberechtigten in folgenden Bereichen tätig ist: Gesundheitsvorsorge und Pflege, Rettungsdienst (einschließlich Berufsfeuerwehr), Öffentlicher Personennahverkehr, Polizei- und Justizvollzugsdienst, Schuldienst und Kindertagesbetreuung, Schüler in Abschlussklassen mit eigenen betreuungspflichtigen Kindern, Kommunal- oder Staatsverwaltung (sofern man mit Aufgaben der Bekämpfung der Corona-Pandemie betraut ist). Voraussetzung für den Anspruch auf Notbetreuung ist allerdings, dass eine Betreuung durch den anderen Sorgeberechtigten nicht abgesichert werden kann.

Quelle: https://www.lvz.de/Region/Mitteldeutschland/Ausfluege-sind-in-Sachsen-wieder-moeglich-Maskenpflicht-beim-Einkaufen

Nachdem man uns nun nicht mehr Zwangspsychatrieren kann .... der Aufschrei war zu groß, hat die SED-Köpping sich mit ihrem Maskenkarneval in der Öffentlichkeit durchgesetzt. Also ich hab so viele Vorräte, ich halte das auch mal 4 Wochen ohne Einkauf aus.


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