Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Strafbefehl gegen Lentze: OLG-Hauptverhandlung am 9. Juni 2020 (Recht)

trel, Friday, 24.04.2020, 20:45 (vor 1672 Tagen)

Nachdem die Bonner Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch Revision eingelegt hat, hat nun das Oberlandesgericht (OLG) Köln den Termin zur Hauptverhandlung auf Dienstag, den 09.06.2020 festgelegt, 10:00 Uhr, im Sitzungssaal 301.

Ich bin nicht zur Teilnahme verpflichtet, mein Anwalt auch nicht. Falls mich nichts hindert, werde ich aber erscheinen, und mein Anwalt kommt dann auch. Wir können uns am Ende dann auch äußern, müssen es aber nicht.

Gleichzeitig habe ich eine 16-seitige Erklärung der Kölner Generalstaatsanwaltschaft zugesandt bekommen. Die unterzeichnende Oberstaatsanwältin tritt der Revision der Bonner Staatsanwaltschaft bei und beantragt, den Freispruch aufzuheben und die Sache an eine andere Kammer des Bonner Landgerichts zurückzuverweisen.

Die vorgetragenen Argumente sind andere als die der Bonner Staatsanwaltschaft; sie sind aber, aus unserer Sicht, nicht substanzreich. So sei etwa die Annahme, daß eine Mehrheit allein aufgrund ihrer zahlenmäßigen Überlegenheit wehrhaft sei, offenkundig unzutreffend. Gemeint sind wohl die Weiber. Aber gerade die Weiber bilden die (juristisch und gesellschaftspolitisch) wehrhafteste Gruppe überhaupt. Dennoch vermutet mein Anwalt, daß das OLG sich der StA anschließen werde.

In dem Falle ginge die Sache also erneut ans Landgericht in Bonn. Dann wird nur noch zu erörtern sein, ob die Aussagen, die mir zur Last gelegt werden, tatsächlich die Grenzen der Meinungsfreiheit überschreiten. Falls ja, wird der Strafbefehl rechtskräftig, das heißt, meine Feminismuskritik wird mich 550 € kosten. Diesen Preis ist mir mein Anliegen aber wert, denn dann wäre der Weg geebnet für eine Anzeigenkampagne gegen die (nicht nur weiblichen!) Autoren von männerhassenden Veröffentlichungen. Denn es gilt ja der Gleichheitsgrundsatz.

Diesbezüglich hat mich mein Anwalt gebeten, ihm justiziable Männerhaß-Tatbestände mitzuteilen. Ich habe ihn auf das "Männerhassbuch" verwiesen, stelle aber fest, daß die Tatbestände, sofern dort mitgeteilt, längst verjährt sind. Die Verjährungsfrist beträgt 5 Jahre. Schwarzers Aufruf zum Penisabschneiden, um nur ein Beispiel zu nennen, ist also nicht mehr aktuell.

Vielleicht möchte jemand von den Foristen mir behilflich sein, aktuelle Männerhaß-Tatbestände herauszufinden? Ich selbst habe die "Szene" seit längerer Zeit nicht mehr konsequent verfolgt. Aber es ist ja auch noch ein bißchen Zeit bis zum Termin.

trel


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